Hallo frauholle,
ich denke, Sie sollten sich nicht unnötig sorgen. Soweit Sie weiterhin arbeitsunfähig sind, wir Sie die Krankenkasse maximal auffordern, beim Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Rehabilitation zu stellen. Stellen Sie dann diesen Antrag, muss die Krankenkasse dann auch erst mal das Krankengeld weiterzahlen (max. 78 Wo), bis der Rentenversicherungsträger über eine mögliche Rehabilitation oder eine Rentengewährung entschieden hat.