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Wie geht es weiter

von Heinz07.02.2007 | 08:25
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich ( 50 Jahre alt ) bin schon seit mehreren Jahren an COPD und Lungenemphysem erkrankt. Seit September 2006 bin ich arbeitsunfähig da ich aufgrund meine Lungenfunktion nicht mehr in der lange bin körperlich zu arbeiten. Im November 2006 erhielt ich von meiner Krankenkasse eine schriftliche Aufforderung eine Medizinische Reha bei meinem Rentenversicherungsträger zu beantragen. Dieser Aufforderung kam ich nach und erhielt im Januar 2007 einen Termin beim Medizinischen Dienst der Rentenversicherung. Nach 10 Tagen erhielt mein Hausarzt eine Kopie des Gutachtens mit der Überschrift Rentengutachten . Im Gutachten steht unter sozialmedizinische Beurteilung. .......... wird Herr H. nicht mehr für fähig erachtet, irgendwelche Arbeiten mit einiger Regelmäßigkeit zu verrichten Aufgrund der chronischen Erkrankung ist ein Nachuntersuchung nicht erforderlich. Auch durch medizinische Rehabilitationsmaßnahmen kann keine Besserung des Leistungsvermögens herbeigeführt werden. Nun meine Fragen. Wie sind die aussagen in der sozialmedizinischen Beurteilung zu deuten ? Wie ist der weitere Verfahrensweg ? Wie lange dauert es cirka bis ich vom Rentenversicherer höre ? m.f.g.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn - wie in Ihrem Fall - eine medizin. Reha wegen der gen. Indikationen als nicht erfolgsversprechend beurteilt, d.h. abgelehnt, wird, kommt es zu einer sogen. Umdeutung dieses Antrags als Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung.

Sie erhalten dazu vom RV Träger noch gesondert Mitteilung.

Im späteren Rentenverfahren sind in sozialmedizinischer Hinsicht aber weitergehende Kriterien zu prüfen, als dies beim Rehaantrag der Fall war. Ausschlaggebend ist zum einen das Ihnen verbliebene Restleistungsvermögen für zumutbare Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes. Sind Sie vor dem 02.01.1961 geboren, kommte es darüber hinaus auch noch zu einer Prüfung des sogen. Berufsschutz.

darübner hinaus müssen sogen. qualitative Leistungseinschränkunegn ebenso in die sozialmedizin. Beurteilung mitaufgenommen werden - soweit noch nicht geschehen.

Der sozialmedizin. Dienst wird bei seiner Entscheidung die bis dato vorliegenden medizinischen Unterlagen berücksichtigen, und im Bedarfsfall weitere Unterlagen einholen bzw. eine ambulante Untersuchung vor Ort anordnen.

Sicherlich ist dabei die Ablehnung des Rehahantrags aus den von Ihnen gen. Gründen ein Indiz - es ersetzt aber nie pauschal die abschließende sozialmedizinische Stellungnahme im Rentenverfahren.

Online - ohne Kenntnis der Akte bzw. des Gutachtens - kann dazu nichts Näheres gesagt werden - was auch für den Zeitablauf im noch ausstehenden Verwaltungsverfahren gilt.

Sie dürften aber die Telefonnummer bzw. Adresse des für Sie zuständigen Rentenversicherungsträgers zu Händen haben - fragen Sie diesbezüglich also dort nach.

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Dies ist nur ein Forum und ich bin auch kein Sozialmediziner, aber im Regelfall wäre dies - bezogen auf das neue Recht - als Restleistungsvermögen für zumutbare Tätigkeiten des allg. Arbeitsmarktes von unter drei Stunden täglich zu beurteilen.

Ich empfehle in solchen Fällen aber den Praxistest anhand der Akten - warten Sie deshalb das noch ausstehende Rentenverfahren mit ggf. erneuter sozialmedizinsicher Beurteilung ab. Ein Online Forum ist für verbindliche Aussagen dazu nicht geeignet.

MfG

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Kleiner Tipp an User DN:

Wäre denn die sozialmedizin. Feststellung getroffen worden, dass der Versicherte unter den üblichen Bedingungen des allg. Arbeitsmarktes weniger als drei Stunden täglich einsetzbar ist, wäre darüber hinaus auch zur Besserungsprognose entspr. Stellung zu beziehen.

Nur wenn es es von Seiten der Sozialmediziner als unwahrscheinlich erachtet wird, dass diese Minderung in naher Zukunft wieder behoben werden kann (also wieder mehr als drei Stunden täglich beträgt) würde dies zum Vorliegen von voller EM auf Dauer führen.

Ansonsten wird die volle EM Rente auf Zeit geleistet. Theorie ist ja ganz schön, trotzdem empfiehlt es sich in solchen Angelegenheiten die schriftliche Entscheidung des zuständigen Rentenversicherungsträgers darüber abzuwarten, weil jedwede Äußerung im Forum (man hat das GH selbst schließlich nie eingesehen etc.) dazu unverbindlich ist.

MfG

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Dann lesen Sie dazu doch bitte die Antworten zu den aktuellen Fragen, darin sind durchaus nicht wenige Tipps bzw. Antworten enthalten.

Zur aktuellen Nachfrage von User Heinz würde ich mich in einem Online Forum eben nicht dazu äußern. Dies ist einzig und allein Aufgabe des zuständigen Sozialmediziners und Referenten im "echten" Rentenverfahren. Und wenn user hundertmal irgendwelche Sätze aus Rehaabschlussberichten o.Ä. zitieren.

MfG

5 Antworten

Heinzam 07.02.2007 | 09:06
Hallo, erst mal schönen Dank für die schnelle Antwort. Wie ist den folgende Formulierung im Rentengutachten bezüglich des Restleistungsvermögens zu verstehen ? .......... wird Herr H. nicht mehr für fähig erachtet, irgendwelche Arbeiten mit einiger Regelmäßigkeit zu verrichten
DNam 07.02.2007 | 10:02
Hallo! Ohne Kenntnis der Vorgeschichte würde ich aus dieser Aussage ableiten, dass bei Ihnen eine volle Erwerbsminderung (evtl.) auf Dauer vorliegt. Hierfür spricht, dass KEINE Arbeiten - also weder im letzten Beruf oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - verrichtet werden können. Ihr Leistungsvermögen ist der Aussage zur Folge als unter drei Stunden täglich einzustufen. Kleiner Tipp: Lassen Sie sich mir der evtl. Aufnahme eines formellen Antrags auf Rente ruhig Zeit: Vermutlich ist das Krankengeld höher als die Rente. Je länger die Bearbeitung der Anträge läuft, desto besser für Sie. Lassen Sie sich auch nicht von der Krankenkasse drängen. Da Sie einen Antrag auf med. Rehabilitation gestellt haben, haben Sie Ihre Pflciht nach § 51 SGB V erfüllt. Mehr dürfte die Krankenkasse nicht von Ihnen verlangen (ausser ERfüllung der Mitwirkungspflichten.
Heinzam 07.02.2007 | 11:06
Erst mal vielen Dank an allen für die schnelle Antwort. Mir ist schon klar das man hier im Forum solche Fragen nicht verbindlich und mit Sicherheit beantworten kann, dennoch interessiere ich mich für Meinungen von Leuten die sich öfters mit solchen Themen beschäftigt haben. Bezüglich der zukünftige Prognose steht wörtlich im Gutachten. ...... Insbesondere bezüglich der chronisch – obstruktivem Emphysembronchitis handelt es sich um einen Dauerzustand. Eine Nachuntersuchung ist daher nicht erforderlich.
DNam 07.02.2007 | 11:14
Tipp an den Experten: Ich hatte bzgl. der Erwerbsminderung auf Dauer "evtl." geschrieben. Eine verbindliche Ausage habe ich nicht somit getroffen - dies ist auch nicht möglich. Einen Experten-Tipp kann ich nicht erkennen. Mein Tipp: Texte "evtl." gründlicher lesen ;-)
DNam 07.02.2007 | 12:37
Welchen Sinn macht ein Online-Forum, wenn auf Nachfragen keine Antworten gegeben werden? Hier wird doch nur die blanke Theorie abgehandelt (Was wäre wenn). Den eigentlichen Sachverhalt kann hier niemand verbindlich beantworten!
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