Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Wie gehts bei mir weiter? KG geht zu Ende, MDK sagt keine EM-Rente, Arzt schreibt weiterhin krank! R

von Erbitte_Ratschlag!24.03.2009 | 10:32
2317 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo zusammen, ich (38) bin ganz schön ratlos. Weißt nicht, was mich in der nahen Zukunft erwartet. Vorgeschichte: Mein Krankengeld läuft in 2 Monaten aus. Zuvor hatte ich Reha, Klinik, abgebrochene Wiedereingliederung (alles über Rententräger). MDK meint, es wäre nicht so schlimm, dass ich nicht mehr arbeiten könnte. Mein Arzt sagt das Gegenteil. Wenn nun Krankengeld ausläuft, würde ich in ALG1 falle (habe 12 Monate anspruch). Wenn ich aber weiterhin krankgeschrieben bin, vermittelt mich das Amt nicht! Rehaberater sagt,als Kaufmann kann man mich nicht umschulen. Da ich Rheuma und psychische Probleme (Ängste) habe, meint mein Arzt, für mich wäre eine Arbeit mit mehr Bewegung und weniger psychischen Druck sinnvoll. Aber jetzt hilft mir keiner weiter. Weder Amt noch Rentenanstalt. Meine Frage: Was ist, wenn ich einen Rentenantrag stelle (Attest vom Arzt), und dieser abgelehnt wird? Dann bleibe ich doch in ALG1, und nach Ablauf falle ich in H4? oder? Was soll ich tun? Am liebsten wäre es mir, wenn ich mich selbständig machen könnte. Dann könnte ich mir die Arbeit besser einteilen und hätte nicht den direkten Druck. Wenn mich das Amt dann mittels Überbrückungsgeld unterstützt, könnte ich es doch probieren! Gibt es hier ähnliche Leidensgenossen? Danke Berta

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 24.03.2009 | 11:11

Hallo Berta,

der MDK kann gar nicht entscheiden, ob Sie erwerbsgemindert sind oder nicht. Diese Entscheidung trifft allein der Rentenversicherungsträger, sofern Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. In diesem Falle würden Sie auch bis zu einer Entscheidung über die Erwerbsminderung von der Arbeitsagentur ALG I erhalten (sog. Nahtlosigkeitsregelung).

Bezüglich der Selbständigkeit kann ich Ihnen natürlich keinen Rat geben - ich würde aber den Bedenken von Koulchen zustimmen. Das Aufbauen eines "Geschäfts" oder "Gewerbes" ist sicher mit nicht wenig Druck verbunden...

2 Antworten

Koulchenam 24.03.2009 | 10:40
Hallo Berta, grundsätzlich geht das schon mit der Selbständigkeit - aber glauben Sie bloß nicht, daß Sie dann weniger Druck haben! Gerade Schwierigkeiten mit den verschiedenen Sozialversicherungsträgern können einen ganz schön zermürben. Was mein Mann als selbständiger Handwerksmeister in den letzten Monaten in diesem Bereich erlebt hat, ist nicht mehr lustig. Als abhängig Beschäftigter hat man wenigstens diese Themen weitestgehend aus dem Kreuz. Druck bekommt man u.U. schließlich schon genug vom Kunden, und wenn Aufträge ausbleiben, macht man sich schon mal Gedanken wegen der Finanzen. Spätestens nach Ende des Gründungszuschusses (Überbrückungsgeld gab es nur bis Mitte 2006) hat man kein regelmäßiges Einkommen mehr - ein nicht zu unterschätzender Streßfaktor. Generell würde ich eine Selbständigkeit nur Menschen mit einer physisch und psychisch sehr robusten Gesundheit empfehlen. (Das ist auch immer ein sehr wichtiger Punkt bei Tests dazu, ob man für die Selbständigkeit geeignet ist.) Ich drücke Ihnen die Daumen, daß sich eine gute Lösung findet! Viele Grüße Koulchen
Corlettoam 24.03.2009 | 11:04
Ihnen wird - leider - wohl nichts anderes übrig bleiben , als schnellstens - spätestens jedoch bei ALG I Beantragung - einen EM-Rentenantrag zu stellen. Sie haben doch aber schon eine Reha absolviert. Mit welchem Ergebnis ? Wurden Sie dort als Erwerbsgemindert eingestuft oder nicht ? Wenn ja wäre doch ihr Rehaantrag automatisch von der Rentenversicherung in einen EM-Rentenantrag umgewandelt worden. Solange wie über ihren Rentenantrag nicht rechtskräftig und letztinstandlich entschieden wurde, bekommen Sie ALG I - längstens für die 12 Monate natürlich. Danach käme eventuell ALG II in Betracht - aber nur bei Bedürftigkeit ! Wenn Sie allerdings nach ALG I Beantragung weiter krank geschrieben sind, bekommen Sie nach 6 Wochen KEIN ALG I mehr . Um ALG I zu erhalten dürfen Sie nicht krank geschrieben sein, sondern muessen dem Arbeitsamrkt und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Dies tun Sie ja bei einer Krankschreibung eben nicht. Was ihr Arzt sagt ist ja vielleicht gut gemeint. Aber in welchem Beruf gibt es keinen psychischen Druck - welcher Art auch immer ? Und ob eine Selbstständigkeit - mit all den hohen Anforderungen daran - ihre Probleme lösen würde, mag man zumindest doch stark bezweifeln.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026