Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Wie gehts nach der Reha weiter???

von susisum20.04.2008 | 18:52
1672 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
hallo ihr lieben, mich beschäftigt während der reha (psychosomatisch) folgendes problem. ich traue mich nicht mehr zu meinem aktuellen arbeitgeber nach der reha zurückzukehren. ich bin noch dort angestellt. überlege, mich kündigen zu lassen bzw. selbst mit attest zu kündigen. ich werde aus der reha arbeitsunfähig entlassen, und vom meinem hausarzt weiter krankgeschrieben. lohnfortzahlung durch ag ist erbracht. würde dann also krankengeld beziehen. was könnte mich erwarten? ich möchte nach der reha meine behandlungen bei meinem therapeuten solange weiterführen, bis ich mich arbeitsfähig fühle. dann sofort einen neuen arbeitsplatz suchen. eine wiedereingliederung traue ich mir auch nicht zu. ich habe einfach ein zu schlechtes gewissen, wieder zu dieser firma zurückzukehren. danke susi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Susisum,

ich weiß wirklich nicht, wie wir Ihnen in diesem Forum helfen sollten. Solange Sie weiter krank geschrieben sind und noch Krankengeldanspruch besteht, stellt sich die Frage der Kündigung doch gar nicht. Vielleicht können Sie ja die Probleme mit dem Arbeitgeber in der Therapie aufarbeiten...

Alles Gute.

3 Antworten

Rustyam 20.04.2008 | 19:34
Empfehle Ihnen auch bei dem Abschlussgespräch aus der Reha den Arzt zu fragen, was er in den Rehabericht schreiben wird ( bezüglich arbeitsund erwerbsminderung ! ) Sie können dann gleich dem Arzt I h r e Meinung dazu mitteilen und eventuell noch den Bericht in eine von Ihnen gewünschte Richtung versuchen zu beeinflussen.
Rustyam 20.04.2008 | 19:28
1. Auf k e i n e n Fall selber kündigen ( wegen eventuellem Verlust einer Abfindung, Sperre durch Agentur für Arbeit etc. ) 2.weiter krank schreiben lassen und in Behandlung bleiben 3. SELBST entscheiden ob eventuell EM-Antrag gestellt werden sollte ( erfolgt auch automatisch sobald die Reha Sie als ERWERBSUNFÄHIG - nicht zu verwechselns mit Arbeitsunfähig entlässt - RehaAntrag wird dann automatisch als Rentenantrag gewertet ) Wichtig ist Ihre Gesundheit und nicht der Arbeitsplatz oder sonst etwas !
Nickname??am 21.04.2008 | 07:49
Kann es sein, dass Sie Ilsi sind?? Die hat auch andauernd solche Fragen ins Forum gestellt?? Falls, nicht, vergessen Sie´s.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026