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Experten-Antwort

Wie gehts weiter? KG läuft aus! Keine EMR-Info!

von robert_keck16.03.2012 | 10:02
1121 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Ich bitte die Experten um Rat. Befinde mich seit fast 1,5 Jahren im Krankengeld. Job habe ich keinen. Mir stehen 12 Monate ALG1 zu. Bin 41 Jahre jung und habe Probleme mit Rheuma und psychische Probleme. Antrag auf EMR-Rente eingereicht, jedoch noch keine Entscheidung. Frage: Wenn nun mein KG abläuft, ich also ausgesteuert werden, wie geht es dann weiter? Falle ich dann ins ALG1 oder weiter Krankengeld (jedoch ALG1 Höhe). Verbraucht dann dieses KG meinen ALG1 Anspruch? Was ist, wenn mein EMR-Antrag abgelehnt wird, ich jedoch weiter AU bin? Läuft das Krankengeld über ALG1 unbegrenzt? Danke! robert

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Im Kommentar von Krämers sind Ihre Fragen bereits weitestgehend beantwortet.

Bezüglich der Dauer des Arbeitslosengels 1-Bezuges, falls Sie weiter

krankgeschrieben sind, aber keinen Anspruch auf Krankengeld mehr haben,

empfehle ich Ihnen bei der Agentur für Arbeit nochmal für Ihren Einzelfall nachzufragen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Krämersam 16.03.2012 | 10:34
Wenn Sie ausgesteuert werden gibts kein Krankengeld mehr... Sie müssen sich nach Aussteuerung ( am besten schon dann , wenn Sie das Austeuerungsschreiben ihrer Krankenkasse bekommen haben ) bei der Agentur für Arbeit melden und bekommen dann solange ALG I ( längstens natürlich nur für ihre Anspruchsdauer der 12 Monate ) bis über ihren EM-Antrag entschieden wurde. Um keine Probleme mit der AfA zu bekommen sollten Sie sich im Rahmen ihrer gesundheitlichen Möglichkeiten dem Arbeitsmarkt und der Vermittlung darin zur Verfügung stellen. Wenn der EM-Antrag abgelhent wird können Sie erstmal in den Widerspruch gehen und danach falls noch nötig dann noch vor das Sozialgereicht. Sollte auch dort die EM-Rente dann rechtskräftig abgelehnt wereden sind Sie NICHT erwerbsgemindert und müssen eben arbeiten gehen...
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