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Wie gehts weiter mit 39?EU-Rente?Kaum noch KG!

von wasnun?03.09.2009 | 20:00
968 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag zusammen, ich (39) bin sehr verzweifelt, da ich nicht weiß wie es weitergehen könnte. Ich möchte mich hier vorab informieren, bevor ich weitere Schritte einleite. Wäre nett, wenn mir jemand unverbindliche Tips geben könnte. Also, ich wurde fast ausgesteuert! Hatte noch 2 Wochen Krankengeld übrig, bevor ich einen neuen Job gefunden habe. Nun geht es mir in meinem neuen Job nicht viel besser. Ich packe das einfach nicht. Ich rechne damit, dass ich noch in der Probezeit gekündigt werde... Aber wie gehts dann weiter? Mir stehen fast 12 Monatel ALG1 zu. 2 Wochen davon habe ich erst vor kurzem verbraucht. (Kurz bevor ich den neuen Job gefunden habe). Ich würde lt. Amt mein ALG1 also noch fast 12 Monate erhalten. Auf Reha war ich auch schon öfters. Zuletzt 2008. Ich würde eine Chance in einer Umschulung (bin aber schon Kaufmann!) sehen. Aber diese dauert doch bestimmt 2 Jahre. Meine Frage: Falls ich über den Rententräger eine Umschlung genehmigt bekommen würde, welche Leistung und wie lange würde ich dann erhalten? Mir stehen ja nur noch 2 Wochen Krankengeld und fast 12 Monate ALG1 zu! (Falls ich eine Umschulung von 2 Jahren machen würde) PS: Ich habe Rheuma (seit Kindheit) und seit Jahren psychische Probleme (Ängste etc.). Deshalb komme ich zur Zeit im Berufsleben nicht zurecht. Bin ständig unter Druck. Abhilfe könnte lt. Arzt eine Umschulung oder eine Selbständigkeit machen. Ich habe ununterbrochen 22 Jahre seit meiner Lehre gearbeitet! Seit jedoch 1,5 Jahren bin ich im Krankenstand und habe erst vor kurzem einen neuen Job angefangen (hab aber wieder Probleme!). Danke Edi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Ihnen die Rentenversicherung eine Umschulungsmaßnahme bewilligt, haben Sie für die gesamte Zeit der Teilnahme einen Anspruch auf Übergangsgeld. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Ihr Arbeitslosengeld- bzw. Krankengeldbezug nahtlos an Ihre letzte versicherte Beschäftigung anschließt.

Das Übergangsgeld beträgt für Versicherte ohne Kind 68% des letzten Nettoarbeitsentgelts, mit einem Kind mit Kindergeldanspruch 75%. Die Berechnungsgrundlage darf bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben einen bestimmten Mindestbetrag nicht unterschreiten. Dieser Mindestbetrag ergibt sich aus dem tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgelt, das Sie ohne Ihre gesundheitlichen Einschränkungen hätten erzielen können. 68 Prozent oder 75 Prozent der ermittelten Berechnungsgrundlage ergeben die Höhe dieses Übergangsgeldes.

Bitte wenden Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherungsträger, um weitere Informationen zu den möglichen Leistungen und zum Übergangsgeld zu erhalten.

1 Antworten

Uweam 04.09.2009 | 09:05
Zu beachten ist aber , das in jedem Falle erstmal ihr Gesundheitszustand überprüft wird. Eine Umschumungsmassnahme wird nur dann von der RV finanziert , wenn Sie überhaupt derzeit und bis auf weiteres dazu in der Lage sind diese durchuzustehen. Anhand der Schilderung ihres Krankheitsverláufes könnte man dies durchaus anzweifeln... Bei Ihnen steht zumindest die Frage im Raume ob Sie nicht derzeit bereits erwerbsgemindert sind und damit für eine zeitlich befristete EM-Rente in Frage kommen. Danach ist immer noch eine Umschulungsmassnahme denkbar. Sie sollten sich in jedem Fall erstmal vorrangig um ihre Gesundheit kümmern, bevor Sie eine Umschulungsmassnahme - die auch mit erheblichem Stress und Leistunsdurck einhergehen - in Angriff nehmen.
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