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Experten-Antwort

Wie haftet der Arbeitgeber bei der betrieblichen Altersvorsorge?

von Road-Runner26.12.2012 | 18:57
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Der Rückkaufswert meiner Direktversicherung (als betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen)liegt noch kräftig unter meinen bisher in die Versicherung eingezahlten Beträge. Es fehlen ca. 2.000 Euro. Da ich meinen Arbeitgeber wechseln will und danach für den Umzug dringend Geldmittel benötige, würde ich gerne diese 2.000 Euro von meinem Arbeitgeber unter Hinweis auf seine Einstandspflicht einfordern. Kann man da einfach den EX-Arbeitgeber anschreiben und zur Einzahlung auffordern oder geht das nur über Gericht oder Rechtsanwalt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Road-Runner,

für Fragen bezüglich des Rückkaufswerts der Direktversicherung wenden Sie sich bitte an den Betriebsrat oder an eine Verbraucherzentrale.

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9 Antworten

Der Märchen-Onkelam 26.12.2012 | 19:11
Es war einmal eine dumme Gans, die für ihr Alter eine betriebliche Altersvorsorge abschließen wollte. Doch der Staat ahnte das und streute fette Happen für die bAV-Gans aus. Er verführte die dumme Gans an und lockte sie in den bAV-Vertrag: Freibeträge für Steuern und Sozialabgaben gleich zu Beginn in der Ansparphase! Ja da riss die Gans gierig den Schnabel auf. Dazu gabs von der Versicherung noch köstliche Gruppen- oder Kollektivverträge mit Sonderrabatt. Doch der Vermittler drückte der dummen Gans einen unrabattierten Vertrag aufs Auge, wie es beispielsweise manche Ergo-Vermittler getan haben. Und die dumme Gans bemerkte es leider nicht. Aber die dumme Gans wird gleich zu Anfang noch weiter, beträchtlich an der Nase herumgeführt. Versicherung und Vermittler langten kräftig mit Abschluß- und Vertriebskosten zu. Sie kassierten frech 20 % der Versicherungssumme als Abschluß- und Vertriebskosten, die sie sofort mit den Prämien der Gans verrechneten. Der Versicherungsvertrag blieb so noch lange Jahre im Minus. Und die dumme Gans merkte natürlich nichts von alledem. Und der Arbeitgeber wollte auch was von der Gans haben. Schließlich hat er ja Vermittler und Versicherung die Tür zu seinem Gänsestall aufgehalten. Ja und die Gans frißt und frißt, und zahlt brav ihre Versicherungsprämien bis sie schließlich in Rente geht und fortan von ihrer bAV zehren möchte. Da tut sich aber eine böse Überraschung auf: Jetzt langt der Staat mit fast 18 % Sozialabgaben zu. Er will volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Rentenzahlungen und nicht nur einen AN-Anteil. Und schließlich will der Staat auch noch die gesamten Rentenzahlungen der Steuer unterworfen haben. Mitnichten nicht nur den Ertragsanteil (was ungefähr den erwirtschafteten Zinsen enspricht), sonden die vollen Rentenbeträge Jetzt mußte die arme Gans, obwohl sie glaubte, gut fürs Alter vorgesorgt zu haben am Hungertuch nagen. Jetzt erst merkte sie, wie sehr sie über den Tisch gezogen worden war. Sie wollte sich darüber beschweren. Doch der Vermittler war abgetaucht, die Versicherung war durch Verjährung geschützt und ihr Arbeitgeber hatte mittlerweile Pleite gemacht. Der Staat aber streckte der klagenden Gans die Zunge raus und sagte: selber Schuld, du dumme Gans.
Marie-A. Krohnam 27.12.2012 | 10:09
SUPER Erklärung der Verarsche :-)
Einverstandenam 27.12.2012 | 15:29
Danke, Märchenonkel, besser und korrekter kann man es nicht sagen. Ja, so ist / war es. DAS ist der deutsche Staat, sehr sozial zu den Leuten, die nichts tun, unsozial zu den Leuten, die etwas tun.
Frau Münsteram 28.12.2012 | 14:13
man könnte jetzt noch ergänzen: und so wurde aus einer betrieblichen Altersvorsorge eine betrübliche Altersvorsorge...
Bruno Braunam 01.01.2013 | 15:47
Wählt ein Arbeitgeber für die Betriebsrente seiner Mitarbeiter einen Vertrag aus, der sofort mit den vollen Abschlusskosten belastet wird, haftet er bei einer Vertragskündigung für Verluste. Wenn der Arbeitnehmer seine Beiträge von seinem Gehalt bezahlt, gilt die Haftung des Chefs auch, wenn er die Mitarbeiter vorher darauf hingewiesen hat, dass sie bei Vertragskündigung nicht einmal die Beiträge zurückbekommen, entschied das Landesarbeitsgericht München (Az. 4 Sa 1152/06). Die Klägerin Christiane Ertel hatte 35 Monate monatlich 178 Euro ihres Lohns, den sie als Autoverkäuferin bekam, in eine Betriebsrente investiert, insgesamt 6 230 Euro. Nach der Kündigung ihres Jobs wurde die Versicherung „stillgelegt“. Der Rückkaufswert betrug ganze 639 Euro; 5 591 Euro waren Abschlusskosten. Das Gericht verurteilte den Arbeitgeber, der Frau dieses Geld plus Zinsen zu erstatten. Zahlt ein Beschäftigter aus seinem Gehalt Beiträge für eine Betriebsrente, dann erwerbe er damit eine „wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen“. Verträge, bei denen die Abschlusskosten auf einen kürzeren Zeitraum als „etwa zehn Jahre“ verteilt werden, seien unzulässig Ich würde demnach meinen alten Arbeitgeber einfach anschreiben und unter Hinweis auf das o.g. Urteil meinen Differenzbetrag, also meinen Schaden, anfordern. Reagiert bzw. zahlt der Arbeitgeber auch nach Fristsetzung nicht, bleibt Ihnen nur der Gang zum Anwalt. Aber Achtung, das können Sie erst tun, nachdem Sie ihr Arbeitszeugnis haben. Ansonsten könnte es dazu kommen, daß ihnen der Arbeitgeber für ihren weiteren Lebensweg nicht mehr alles Gute wünscht.
von Boysecumam 02.01.2013 | 23:00
Zitat von Der Märchen-Onkel anzeigenausblenden
Der Märchen-Onkel schrieb

Es war einmal eine dumme Gans, die für ihr Alter eine betriebliche Altersvorsorge abschließen wollte.

Doch der Staat ahnte das und streute fette Happen für die bAV-Gans aus. Er verführte die dumme Gans an und lockte sie in den bAV-Vertrag:

Freibeträge für Steuern und Sozialabgaben gleich zu Beginn in der Ansparphase!

Ja da riss die Gans gierig den Schnabel auf. Dazu gabs von der Versicherung noch köstliche Gruppen- oder Kollektivverträge mit Sonderrabatt. Doch der Vermittler drückte der dummen Gans einen unrabattierten Vertrag aufs Auge, wie es beispielsweise manche Ergo-Vermittler getan haben. Und die dumme Gans bemerkte es leider nicht.

Aber die dumme Gans wird gleich zu Anfang noch weiter, beträchtlich an der Nase herumgeführt.

Versicherung und Vermittler langten kräftig mit Abschluß- und Vertriebskosten zu. Sie kassierten frech 20 % der Versicherungssumme als Abschluß- und Vertriebskosten, die sie sofort mit den Prämien der Gans verrechneten. Der Versicherungsvertrag blieb so noch lange Jahre im Minus.

Und die dumme Gans merkte natürlich nichts von alledem.

Und der Arbeitgeber wollte auch was von der Gans haben. Schließlich hat er ja Vermittler und Versicherung die Tür zu seinem Gänsestall aufgehalten.

Ja und die Gans frißt und frißt, und zahlt brav ihre Versicherungsprämien bis sie schließlich in Rente geht und fortan von ihrer bAV zehren möchte. Da tut sich aber eine böse Überraschung auf:

Jetzt langt der Staat mit fast 18 % Sozialabgaben zu. Er will volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Rentenzahlungen und nicht nur einen AN-Anteil.

Und schließlich will der Staat auch noch die gesamten Rentenzahlungen der Steuer unterworfen haben. Mitnichten nicht nur den Ertragsanteil (was ungefähr den erwirtschafteten Zinsen enspricht), sonden die vollen Rentenbeträge

Jetzt mußte die arme Gans, obwohl sie glaubte, gut fürs Alter vorgesorgt zu haben am Hungertuch nagen. Jetzt erst merkte sie, wie sehr sie über den Tisch gezogen worden war. Sie wollte sich darüber beschweren. Doch der Vermittler war abgetaucht, die Versicherung war durch Verjährung geschützt und ihr Arbeitgeber hatte mittlerweile Pleite gemacht.

Der Staat aber streckte der klagenden Gans die Zunge raus und sagte: selber Schuld, du dumme Gans.

das ist nicht einmal übertrieben, eher haben Sie noch was vergessen: die Ersparnisse (auch des Arbeitgebers) an Sozialversicherungsbeiträgen sind nach Rentenbeginn mit einer dementsprechend geringeren gesetzlichen Rente zu bezahlen. Es ist wie wenn man wirbt, dass die Schachtel Pralinen nur die Hälfte kostet - und beim Öffnen ist weniger als die Hälfte drin.
Marl-Hülsam 03.01.2013 | 19:33
1) PlusMinus (ARD) in der Sendung vom 24.10.2012 - Betriebsrenten: Wankt auch diese Säule der Altersvorsorge? 2) Monitor Nr. 643 (WDR) in der Sendug vom 13.12.2012 - Betriebsrente: Faule Versprechungen für Arbeitnehmer 3) Tagesspiegel vom 17.09.2012 - Heike Jahberg - Für wen sich Betriebsrenten lohnen
Marl-Hülsam 05.01.2013 | 14:03
Spiegel-Online vom 12.11.2012: Alterssicherung - Wetten auf ein langes Leben von Anne Seith (Auszug) Miese Betriebsrenten können allerdings auch für Arbeitgeber schnell teuer werden. Denn Gebührenopfer wie Meier haben die Möglichkeit, ihre Chefs zu verklagen. Laut Betriebsrentengesetz haftet das Unternehmen dafür, dass zumindest das Sparkapital bei Rentenbeginn zur Verfügung steht. Die Firma ist theoretisch sogar verpflichtet, auf ein qualitativ gutes Angebot für die Vorsorge zu achten. Die IHK Offenbach warnte in einer Mitgliederzeitschrift schon vor einer Klagewelle, die etwa in fünf Jahren beginne, weil dann etliche Betriebsrentner in den Ruhestand gehen. "Es wird Rechtsanwälte geben, die sich darauf spezialisieren", heißt es in dem Bericht. Denn gerade Versicherungsangebote für Betriebsrenten sind oft derart lausig, dass die Zeitschrift "Öko-Test" nach einer Überprüfung von 171 Produkten resümierte: "Beim Gros der untersuchten Tarife ist es fraglich, ob sie überhaupt den Vorgaben des Betriebsrentengesetzes genügen."
Marl-Hülsam 06.01.2013 | 13:38
Unternehmen sind selbst für die von ihnen zugesagten Betriebsrenten verantwortlich. Wird die Rente über eine Pensionskasse abgewickelt und kann diese nicht in versprochener Höhe zahlen, muss daher der Arbeitgeber einspringen, urteilte am Dienstag, 19.06.2012, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 3 AZR 408/10). Pensionskassen sind private Einrichtungen, die das Geld für die Betriebliche Altersversorgung meist mehrerer Unternehmen einsammeln und davon später die Betriebsrente auszahlen. Im konkreten Fall reichte der Pensionskasse 2003 ihr Geld aber nicht mehr aus. Laut Satzung konnte sie deshalb ihre Rentenzahlungen kürzen. Ein früherer Arbeitnehmer verlangte nun von seiner Firma in Baden-Württemberg, für den Fehlbetrag aufzukommen. Mit Erfolg. Obwohl der Arbeitsvertrag auf die Satzung der Pensionskasse verweise, könne sich der frühere Arbeitgeber von seiner Einstandspflicht für die versprochene Betriebsrente nicht befreien. Aus dem früheren Arbeitsverhältnis ergebe sich vielmehr seine Pflicht, „an den Kläger die Beträge zu zahlen, um die die Pensionskasse ihre Leistungen herabgesetzt hat“, urteilte das BAG.
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