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Wie Hartz IV sicher ist Riester?

von Klaus30.08.2007 | 12:50
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8 Antworten

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Hallo, eine vielleicht etwas wirre Frage, die mich dennoch beschäftigt: Angenommen ich erfahre mit 55 Jahren, dass meine Firma schließt und ich dementsprechend bals arbeitslos werden würde. In diesem Alter stehen die Chancen auf eine neue Stelle schlecht. Was passiert, wenn ich zu diesem Zeitpunkt meine gesamten Ersparnisse (evtl. 50.000 - 100.000) in meinen Riestervertrag einzahle und nach dem Arbeitslosengeld von Hartz IV lebe? Dies alles solang bis ich dann mit 65 meine Riester-Rente beziehe. Riester ist ja Hartz IV sicher - kann ich aber so meine Ersparnisse sichern und gleichzeitig meinen Riester Rentenanspruch erhöhen? Gruß Klaus

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es stimmt zwar, dass das geförderte Altersvorsorgevermögen nicht auf Arbeitslosengeld II und auf Sozialhilfe angerechnet wird. Inwieweit Sie aber Sonderzahlungen auf diesen Vertrag leisten können, sollten Sie mit Ihrem Anbieter direkt abklären.

7 Antworten

Erfahreneram 30.08.2007 | 13:42
Riester-Verträge sind nur in der Ansparphase "sicher". Als Alg 2-Empfänger sind Sie dazu verpflichtet, zum frühestmöglichen Zeitpunkt Altersrente zu beantragen. Gleichzeitig käme Ihr Riester-Vertrag zur Auszahlung.
Maria L.am 30.08.2007 | 15:00
Hallo Klaus, die gleiche Frage habe ich mir auch schon gestellt - was tun mit der angesparten Altersvorsorge im Falle von Hartz IV? Bei Riester-Verträgen sind meines Wissens nur die jährlichen Höchstbeiträge geschützt (ab 2008 4 % des persönlichen Bruttoeinkommens), mehr kann man vermutlich bei den meisten Anbietern auch nicht einzahlen, bzw. mehr wäre dann nicht geschützt. In einen Rürup-Vertrag müßte man pro Jahr 20.000 € einzahlen können, da könnte man dann einen Teil seiner Ersparnisse unterbringen - ob die Arbeitsagentur aber eine kurzfristig erfolgte Vorsorge anerkennt, weiß ich nicht. Es soll da den Begriff "unwirtschaftliche Verwendung" geben - kenne ich allerdings nur vom Hörensagen: wenn man sein "Vermögen" nach Ansicht der Arbeitsagentur "unwirtschaftlich" verjubelt hat, gibt es kein ALG II oder zumindest Kürzungen (ohne Gewähr). Ich bin bei allen staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen sehr skeptisch. Das Ziel des Gesetzgebers ist nicht, daß jeder Arbeitnehmer möglichst seinen Lebensstandard halten kann (und somit seine selbstersparte Altersvorsorge auch bei Arbeitslosigkeit retten kann), das Ziel ist nur, die Sozialkassen zu entlasten, indem Geringverdiener Mini-Riester-Renten erhalten, die dann nur ihren Anspruch auf Grundsicherung verringern. Außerdem können sich alle Gesetze zu Riester/Rürup etc. noch x-mal zu Ungunsten der fleißigen Sparer ändern. Eine legale Möglichkeit, die (frei angesparte) Altersvorsorge vor Hartz IV zu retten, ist die Anschaffung von Wohneigentum bzw. Investition (Reparaturen etc). in dasselbe. Ich glaube, daß vielen Menschen in der von Ihnen geschilderten Situation nur die Wahl zwischen lebenslanger Armut (erst Verbrauchen der eigenen Altersvorsorge, dann Hartz IV, dann kleine Rente oder Grundsicherung) oder illegalem Handeln bleiben wird. Traurig, aber so haben uns das unsere Politiker eingebrockt. Ich würde auch gerne mehr zu diesem Thema von offizieller Seite erfahren, wobei man sich da vielleicht direkt an Politiker wenden sollte. Die Frage haben sich doch bestimmt schon viele gestellt, die privat vorsorgen möchten. Suchen Sie mal hier im Expertenforum nach älteren Beiträgen von Bernhard und Amadé. Möglicherweise finden Sie da einige nützliche Hinweise. Gruß, Maria L.
Maria L.am 30.08.2007 | 15:16
Nachtrag: ich habe eben selber mal nach "unwirtschaftliche verwendung alg ii" gegoogelt und dabei eine aktuelle Aufstellung erlaubter Freibeträge gefunden: http://www.also-zentrum.de/material/alg2_vermoegensanrechnung.pd… Auf die zentrale Frage, was man als ehemaliger Nicht-Geringverdiener mit seinem ersparten Vermögen machen darf, wenn es oberhalb der lächerlich niedrigen Freibeträge liegt, gibt das Papier leider auch keine Antwort. Schade.
Klausam 30.08.2007 | 21:14
Wie ich meinen Unterlagen nun entnommen habe, ist eine Einzahlung ab 2008 auf max. 2100.- begrenzt. Schade!
Unbekanntam 30.08.2007 | 23:08
Hallo Klaus, richtig, ab 2008 können Sie maximal bis zu € 2100 in Ihren Vertrag einzahlen, die Förderung der Riesterrente zählen zu den € 2100 mitdazu. Die Obergrenze ist bewusst gemacht, damit man solche Vermögensanrechnungen umgehen kann. Wie auch schon richtig gesagt wurde, der Schutz besteht nur während der Ansparphase, aber nicht während der Auszahlungsphase. Angenommen Ihr Riestervertrag wird mit 60 fällig, aber Sie können erst später in die Altersrente gehen und währen in der Zwischenzeit zur Überbrückung auf ALG2 angewiesen. In diesem Fall wird die Riester-Rente auf das ALG2 angerechnet.
pitttam 31.08.2007 | 14:09
Ihr habts doch so gewählt.Kann man sogar alle 4 Jahre wieder ändern. Gruß
Amadéam 31.08.2007 | 17:52
Der Theorie nach ist die Riester-Rente bis zur Regelaltersgrenze Hartz IV-sicher. Aber nur in dem Rahmen, der auch förderfähig ist. Den Gedanken mit der großen Sondereinzahlung vergessen Sie also lieber wieder ganz schnell. Die Praxis sieht bei Langzeitarbeitslosigkeit aber nun mal so aus - Vorzeitige Zwangsverrentung unter Hinnahme lebenslanger hoher Abschläge! Hartz IV neben Altersrentenbezug jedweder Art ist nicht möglich!!! Ein Großteil dieses Personenkreises wird also nun einfach dauerhaft in die Sozialhilfe / Grundsicherung nach dem SGB XII gedrängt. Das SGB XII kennt jedoch KEINE Hartz IV-Sicherheit. Bezieht man SGB XII-Leistungen MUSS man die Riesterrente vorzeitig in Anspruch nehmen. Anders als beim Bezug von Hartz IV ist es auch mit dem relativ hohen Vermögensfreibetrag und dem geschützten Auto aus und vorbei. Die Riester-Rente bzw. die möglichen Einmal-Kapitalauszahlungen werden in voller Höhe auf die SGB XII-Leistung als Einkommen bzw. Vermögen angerechnet. Langzeitarbeitslose sorgen also ausschließlich zur Entlastung des Sozialamts vor. Im übrigen wird auf folgenden Artikel aus "Ihre Vorsorge" hingewiesen: "Arbeitslosengeld-2-Empfänger müssen ab dem kommenden Jahr so früh wie möglich in Rente gehen." Bad Homburg (sth). Der zum Jahresende bevorstehende Wegfall der so genannten 58er-Regelung für Arbeitslose und die damit verbundene Pflicht zum frühestmöglichen Renteneintritt hat die Opposition im Bundestag auf den Plan gerufen. Die Grünen und die Linke kritisierten jetzt scharf die künftige "Zwangsverrentung" von Langzeitarbeitslosen. Wenn es die Regierung es den Behörden "so leicht macht, ältere Arbeitslose zwangsweise in Rente zu schicken, wird noch weniger dafür getan, um ältere Arbeitslose besser zu vermitteln", sagte die rentenpolitische Sprecherin der Grünen, Irmgard Schewe-Gerigk, dem "Tagesspiegel". Klaus Ernst, Fraktionschef der Linken, sagte derselben Zeitung, Langzeitarbeitslose seien "doppelt benachteiligt". Zum einen hätten sie wegen geringer Beiträge weniger Rentenansprüche, so Ernst. "Dann schickt man sie auch noch in die Zwangsrente und belegt sie mit Abschlägen." Ab 2008 können Arbeitslose, die mindestens 58 Jahre alt sind, nicht mehr wie bisher auf einen angebotenen Arbeitsplatz verzichten und Leistungen von der Arbeitsagentur beziehen, bis sie eine abschlagsfreie Rente bekommmen. Studie über Folgen von Langzeitarbeitslosigkeit Hintergrund der Debatte ist eine in der vergangenen Woche veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) über die Folgen von Langzeitarbeitslosigkeit für die spätere Rente. Nach Ansicht des IAB "dürfte das Auslaufen der '58er-Regelung' zum Ende dieses Jahres nicht ohne Folgen bleiben", wenn es der Bundesregierung nicht gelinge, ältere Arbeitslose besser als bisher ins Erwerbsleben zu integrieren. So müssten künftig vor allem Frauen und schwerbehinderte Menschen, die unter bestimmten Voraussetzungen schon ab 60 Jahren in Rente gehen können, "hohe Rentenabschläge hinnehmen". Die künftige Pflicht für Langzeitarbeitslose, zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Rente zu gehen, könne damit "das Risiko der Altersarmut für die Betroffenen erhöhen". Seit Anfang des Jahres werden für Arbeitslosengeld-2-Bezieher nur noch stark reduzierte Rentenbeiträge gezahlt. Dadurch wirkt sich Langzeitarbeitslosigkeit kaum noch rentensteigernd aus. Soweit der Artikel Summa summarum: In Sachen angeblicher Förderung solte man nie Opfer staatlicher Propaganda werden.
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