Der Theorie nach ist die Riester-Rente bis zur Regelaltersgrenze Hartz IV-sicher. Aber nur in dem Rahmen, der auch förderfähig ist. Den Gedanken mit der großen Sondereinzahlung vergessen Sie also lieber wieder ganz schnell.
Die Praxis sieht bei Langzeitarbeitslosigkeit aber nun mal so aus -
Vorzeitige Zwangsverrentung unter Hinnahme lebenslanger hoher Abschläge!
Hartz IV neben Altersrentenbezug jedweder Art ist nicht möglich!!!
Ein Großteil dieses Personenkreises wird also nun einfach dauerhaft in die Sozialhilfe / Grundsicherung nach dem SGB XII gedrängt.
Das SGB XII kennt jedoch KEINE Hartz IV-Sicherheit.
Bezieht man SGB XII-Leistungen MUSS man die Riesterrente vorzeitig in Anspruch nehmen.
Anders als beim Bezug von Hartz IV ist es auch mit dem relativ hohen Vermögensfreibetrag und dem geschützten Auto aus und vorbei. Die Riester-Rente bzw. die möglichen Einmal-Kapitalauszahlungen werden in voller Höhe auf die SGB XII-Leistung als Einkommen bzw. Vermögen angerechnet.
Langzeitarbeitslose sorgen also ausschließlich zur Entlastung des Sozialamts vor.
Im übrigen wird auf folgenden Artikel aus "Ihre Vorsorge" hingewiesen:
"Arbeitslosengeld-2-Empfänger müssen ab dem kommenden Jahr so früh wie möglich in Rente gehen."
Bad Homburg (sth). Der zum Jahresende bevorstehende Wegfall der so genannten 58er-Regelung für Arbeitslose und die damit verbundene Pflicht zum frühestmöglichen Renteneintritt hat die Opposition im Bundestag auf den Plan gerufen. Die Grünen und die Linke kritisierten jetzt scharf die künftige "Zwangsverrentung" von Langzeitarbeitslosen.
Wenn es die Regierung es den Behörden "so leicht macht, ältere Arbeitslose zwangsweise in Rente zu schicken, wird noch weniger dafür getan, um ältere Arbeitslose besser zu vermitteln", sagte die rentenpolitische Sprecherin der Grünen, Irmgard Schewe-Gerigk, dem "Tagesspiegel". Klaus Ernst, Fraktionschef der Linken, sagte derselben Zeitung, Langzeitarbeitslose seien "doppelt benachteiligt".
Zum einen hätten sie wegen geringer Beiträge weniger Rentenansprüche, so Ernst. "Dann schickt man sie auch noch in die Zwangsrente und belegt sie mit Abschlägen." Ab 2008 können Arbeitslose, die mindestens 58 Jahre alt sind, nicht mehr wie bisher auf einen angebotenen Arbeitsplatz verzichten und Leistungen von der Arbeitsagentur beziehen, bis sie eine abschlagsfreie Rente bekommmen.
Studie über Folgen von Langzeitarbeitslosigkeit
Hintergrund der Debatte ist eine in der vergangenen Woche veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) über die Folgen von Langzeitarbeitslosigkeit für die spätere Rente. Nach Ansicht des IAB "dürfte das Auslaufen der '58er-Regelung' zum Ende dieses Jahres nicht ohne Folgen bleiben", wenn es der Bundesregierung nicht gelinge, ältere Arbeitslose besser als bisher ins Erwerbsleben zu integrieren.
So müssten künftig vor allem Frauen und schwerbehinderte Menschen, die unter bestimmten Voraussetzungen schon ab 60 Jahren in Rente gehen können, "hohe Rentenabschläge hinnehmen". Die künftige Pflicht für Langzeitarbeitslose, zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Rente zu gehen, könne damit "das Risiko der Altersarmut für die Betroffenen erhöhen". Seit Anfang des Jahres werden für Arbeitslosengeld-2-Bezieher nur noch stark reduzierte Rentenbeiträge gezahlt. Dadurch wirkt sich Langzeitarbeitslosigkeit kaum noch rentensteigernd aus.
Soweit der Artikel
Summa summarum:
In Sachen angeblicher Förderung solte man nie Opfer staatlicher Propaganda werden.