Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenVersicherte, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, erhalten jährlich eine schriftliche Renteninformation ( § 109 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch - SGB 6). Nach Vollendung des 55. Lebensjahres wird diese alle drei Jahre durch eine Rentenauskunft ersetzt. Die Renteninformation wird von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger versandt. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Träger, um eine erneute Renteninformation zu beantragen und ggf. gespeicherte Adressen abzugleichen. Die Erteilung der Renteninformation ist kostenlos.
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