Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wie hoch dürfen Krankenkassenbeiträge in der Rente sein

von McTech04.02.2021 | 21:58
122 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich beziehe seit letztem Jahr 603€ EM-Rente und 374€ BU-ente. Meine Krankenkasse sagte ich muß mich privat bei ihnen versichern und muß jetzt ab 01.02.21 210€ von meiner kleinen Rente zahlen. Ist das richtig oder habt Ihr einen Tipp für mich. Wenn ich einen Rentenrechner nehme zeigt das immer um die 100€ an.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo McTech,

Klugpuper und W°lfgang haben die wesentlichen Punkte bereits genannt.

Aus Ihrer Anfrage schließe ich, dass Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwilliges Mitglied sind. Wie Klugpuper und W°lfgang bereits ausgeführt haben, gelten im Krankenversicherungsrecht für freiwillig Versicherte andere gesetzliche Regeln, als für Pflichtversicherte. Die Entscheidung, ob Sie als [Rentenbezieher krankenversicherungspflichtig:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/krankenversicherung-der-rentner.html sind oder nicht, trifft nicht der Rentenversicherungsträger, sondern Ihre Krankenkasse. Daher müssen Sie diese Frage bitte mit Ihrer Krankenkasse klären. Dasselbe gilt für die Festsetzung der Beitragshöhe zur Krankenversicherung.

Ob zu Ihrer Rente bereits ein Beitragszuschuss gezahlt wird, oder dieser noch beantragt werden muss, können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen. Bei weiteren Fragen zum Beitragszuschuss aus der Rente wenden Sie sich bitte an das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Klugpuperam 04.02.2021 | 22:21
Die Feststellung, ob Sie über die Rente krankenversichert sind (KVdR), obliegt der Krankenkasse. Wenn Sie freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, dann ist die Beitragsberechnung abweichend von der für Pflichtversicherte. (Ansprechpartner hierfür ist die Krankenkasse.) Der Zuschuss zur Krankenversicherung ist bereits beantragt?
Hallo.am 04.02.2021 | 22:50
Hallo. Ich denke Du erfüllst die Vorversicherungszeit für die KVdR nicht. Die Krankenkase hat Dir das Angebot gemacht Dich freiwillig in der GKV zu versichern. Als freiwilliges Mitglied gibt es einen Mindestbeitrag. Kommt etwa so hin mit 200€. Auf die Rente von der DRV kannst Du den halben GKV Beitrag auf die DRV Rente als Zuschuss beantragen und bekommen. Etwa 7% auf die 600€
W°lfgangam 04.02.2021 | 22:26
>Hallo McTech. zunächst ein Widerspruch in sich ...wenn es um nur gesetzliche Rentenansprüche geht. > Meine Krankenkasse sagte ich muß mich privat bei ihnen versichern hmm ...das nächste Mysterium. Weder können Sie sich bei Ihrer (gesetzlichen) Krankenkasse privat versichern, noch müssen Sie sich bei Ihrer (schon) privaten Krankenkassen jetzt/erneut privat versichern. Zur Ausgangsfrage: "Meine Krankenkasse sagte ich muß mich privat bei ihnen versichern" Sofern Sie ihre (vmtl.) gesetzliche Krankenkassen nur als freiwilliges Mitglied versichern kann (da Sie offensichtlich nicht die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung im Rahmen des Rentenantrags/der Rentenzahlung für die Krankenversicherungspflicht der Rentner erfüllen) wäre die weitere (freiwillig erforderliche) Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung _natürlich_ auch mit Beitragskosten verbunden ...punktgenau auf die nach Art der Mitgliedschaft und dann vorhandenen/berücksichtigungsfähigen Einkünfte ermittelt. Wenn Sie mit der Entscheidung Ihrer KK nicht einverstanden sind, steht Ihnen auch dort die Möglichkeit des Widerspruchs offen, um gegen die - in Ihren Augen nicht zutreffende Beitragsfestsetzung - weiter vorzugehen ...welche Antwort auf KK-Fragen erwarten Sie in einem RENTEN-Forum? *) Oder, Sie konkretisieren Ihre Frage hier erneut/besser: https://www.krankenkassenforum.de/ Gruß w. *) Vollumfänglich lösbar mit Blechtrommel auf'm Baum ...das nur am Rande + als 'Running-Gag' *g
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026