Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wie hoch ist der Rentenbeitrag als freiberufliche Kinderfrau?

von Juliane Lange26.05.2013 | 14:48
7624 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich habe im Moment eine geringfügige Beschäftigung als Kinderfrau in einem Privathaushalt und bekomme das ALG II als Darlehen. Aus diesem Grund überlege ich mir, freiberuflich als Kinderfrau tätig zu werden. Das bedeutet, dass ich zu den Familien nach Hause komme und dort die Betreuung der Kinder statt findet. Meine Frage ist jetzt, wie hoch ist der Rentenbeitrag für Berufseinsteiger, wenn der voraussichtliche Bruttolohn zwischen 450€ - 800€ im Monat liegt? Vielen Dank im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Juliane Lange,

wenn Ihre Einkünfte als Tagespflegeperson nach Abzug der Betriebsausgabenpauschale

(pro Kind und Monat) 400 Euro überschreiten, sind Sie als Tagesmutter rentenversicherungspflichtig (§ 2 SGB VI). Hier wird ebenfalls die Hälfte der Beiträge vom Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe erstattet Ihnen die Hälfte der Beiträge. Der derzeitige Monatsbeitrag liegt bei dem von Ihnen angegebenen Einkommen zwischen 85,05,und 151,20 Euro.

Unter dem folgenden Link können sie weiter Informationen zu den Tagespflegepersonen nachlesen:

http://beraterdb-redaktion.lva24.drv/coremedia/generator/INTRAMO/ONIndexpage__1235738089504/Task__1238097273454/ONIndexpage__1240497704673/attachment__1340617483983,templateId=raw,property=publicationFile.pdf#search="Tagesmutter"

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo SB, hallo Juliane Lange,

natürlich hat SB recht, die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 450,- Euro! Daher auch gleich (nochmals) der Link auf die Broschüre „Tagespflege“ des BMFSFJ:

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/kindertagespflege-neue-berufliche-perspektive,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

Leider ist die Broschüre noch auf dem Stand des Jahres 2010. Dort wird daher auch noch auf die Grenze von 400,- Euro hingewiesen. Diese gilt aber ab 2013 nicht mehr!

Weiter Informationen können auch direkt auf der Seite des BMFSFJ unter folgendem Link nachgelesen werden:

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/publikationen.html

Wird die Tagespflegetätigkeit im Haushalt der Eltern durchgeführt, erfolgt diese in der Regel im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses. In diesem Zusammenhang wird häufig der Begriff der Kinderfrauen verwendet.

Ob auf Juliane dies so zutrifft, kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden, da nach § 28h Abs. 2 SGB IV die zuständige Einzugsstelle (Krankenkasse oder Minijobzentrale) über die Versicherungspflicht entscheidet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

KSCam 26.05.2013 | 18:59
Wenn Sie zu der Familie nach Hause kommen und dort auf Kinder aufpassen, etc., sind Sie zunächst mal ganz normale Arbeitnehmerin und von Ihrem Arbeitgeber anzumelden. Das "Spiel", das als Selbständigkeit zu deklarieren um Arbeitgeberanteile, etc. zu sparen, wird hoffentlich nicht klappen..... Als Tagesmutter, die bei sich daheim fremde Kinder betreut, wäre das möglicherweise anders, aber danach haben Sie ja nicht gefragt...:)
Higham 26.05.2013 | 21:03
Zitat von Juliane Lange anzeigenausblenden
ich habe im Moment eine geringfügige Beschäftigung als Kinderfrau in einem Privathaushalt und bekomme das ALG II als Darlehen. Aus diesem Grund überlege ich mir, freiberuflich als Kinderfrau tätig zu werden. Das bedeutet, dass ich zu den Familien nach Hause komme und dort die Betreuung der Kinder statt findet. Meine Frage ist jetzt, wie hoch ist der Rentenbeitrag für Berufseinsteiger, wenn der voraussichtliche Bruttolohn zwischen 450€ - 800€ im Monat liegt? Vielen Dank im Voraus! [/Quote 479 Euro und 34 Cent, minimum
Juliane Langeam 26.05.2013 | 20:05
Es geht ja nicht nur um eine Familie, sondern um mehrere. Aus diesem Grund will ich auch freiberuflich arbeiten, damit das ganze möglich wird.
Juliane Langeam 27.05.2013 | 12:50
Können bitte nur Personen, die wirklich eine Ahnung von den Rentenbeiträgen für Freiberufliche haben, auf meine Frage antworten? Das wäre sehr nett, danke!
SBam 28.05.2013 | 09:45
Hallo Frau Lange, bitte Folgendes merken: Kinderfrauen (oder Männer) welche die Kinder im Haushalt der Eltern betreuen sind grundsätzlich nicht selbständig tätig (siehe auch Beitrag von KSC), ergo nicht Freiberufler, sondern abhängig Beschäftigte. Dazu gibt es bereits rechtsverbindliche Entscheidungen der Clearingstelle in Berlin. Gerne rufen Sie dort an un erkindigen sich hierüber :-) Tagesmütter (und Väter) sind regelmäßig versicherungspflichtige Selbständige Personen und müssen RV-Beiträge entrichten, sobald ihr regelmäßiger Gewinn die Geringfügigkeitsgrenze von momentan 450,00 EUR dauerhaft übersteigt. So einfach ist das. Die "Expertenantwort" ist daher in Bezug auf die Geringfügigkeitsgrenze leider falsch. Mein Tipp: Unterlagen zusammenstellen, Termin in der nächsten Beratungsstelle vereinbaren und V020 beantragen, dann sind Sie "schlauer" und wissen "wie der Hase" läuft :-) Wenn Sie als "Kinderfrau" im Privathaushalt der Familien tätig werden möchten, dann bitte den V027 beantragen. Alle Gute SB
SBam 28.05.2013 | 16:33
liebe Frau Lange, es kommt nicht darauf an, für wieviele Familien Sie "tätig" werden, sondern nur darauf, ob Sie die Kinder im eigenen Haushalt betreuen oder im Haushalt der Eltern. das allein ist ausschlaggebend. Die "Geschichte" mit einer oder mehrerer Familien (ein oder mehrere Auftraggeber) ist bei Ihnen nicht zu prüfen, da Sie nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI RV-Pflichtig werden und nicht nach der Nummer 9 (Selbständige mit einem Auftraggeber) Hier gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene "Rangfolge" und somit gehören Sie entweder zu den szialversicherungspflichtig beschäftigten "Kinderfrauen" oder eben zu den selbständigen Tagesmüttern. Eine andere "Variante" gibt es hier nicht. Daher nochmals meine Empfehlung dringend eine Beratungsstelle aufsuchen und den V020 aufnehmen lassen, bzw. V027 Als Tagesmutter mit RV-Pflicht ist der einkommensgerechte Beitrag soweit günstiger (18,9 % vom Gewinn), sofern Ihr Gewinn bis ca. 1.350,00 EUR liegt, ansonsten würde der sog. halbe Regelbeitrag in Frage kommen (254,68 EUR momentan). MfG SB
Juliane Langeam 28.05.2013 | 16:16
Vielen Dank für die vielen Antworten! Um meine Frage noch einmal ganz klar zu stellen: Ich bin staatlich geprüfte Sozialassistentin und überlege mir bei mehreren Familien die Kinder zu betreuen. Ich wurde soweit darüber informiert, dass ich in dem Fall freiberuflich als Kinderfrau tätig sein müsste, damit ich das überhaupt machen darf. Das bedeutet, dass ich mich auch selbst um meine Sozialversicherungen und um eine Steuernummer beim Finanzamt kümmern muss. Ich möchte auf jeden Fall mehr als 450€ verdienen, deswegen würde ich dann auch bei mehreren Familien tätig sein und nicht nur bei einer. Ich rechne mit 600€ bis 1000€ brutto. Dementsprechend habe ich mich gefragt, wie hoch jetzt der Anteil für die Rentenversicherung wäre?
Schadeam 29.05.2013 | 10:46
Wenn Sie bei mehreren Familien arbeiten, haben Sie halt mehrere Arbeitsverhältnisse, die alle entweder als Minijob oder als versicherungspflichtig beurteilt werden müssen. Ein Koch, der morgens im "Adler", nachmittags im "Hirschen" und abends in der "Krone" kocht, ist dadurch auch nicht automatisch selbständig, weil er mehrere Jobs hat, sondern hat 3 versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse....:)
SBam 29.05.2013 | 15:14
@schade das ist, was ich gemeint habe :-) SB
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026