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Experten-Antwort

Wie hoch ist die Witwenrente ?

von Norbert Behrning12.08.2014 | 18:43
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2 Antworten

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Hallo ! Ich beziehe eine Altersrente in Höhe von 1457.- € (brutto) sowie eine Rente von der Berufsgenossenschaft von 1165.- €. Meine Frau erhält eine Altersrente von 250.- €. Wie hoch wird die Witwenrente sein ? Wie berechnet man den Grenzbetrag ? MfG

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie W*lfgang schreibt, richtet sich die Höhe der Hinterbliebenenrente nach dem Zeitpunkt der Eheschließung + ggf. Datum Geburt der Ehepartner (60% bzw. 55%). Ergänzend kann man noch darauf hinweisen, dass es nach neuem Recht einen Zuschlag bei der Hinterbliebenrente geben kann, wenn die / der Hinterbliebene Kinder innerhalb der ersten drei Lebensjahre erzogen hat und diese Zeiten ihm als Berücksichtigungszeiten in der Rentenversicherung zugeordnet wurden.

Hinterbliebenenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung und Hinterbliebenenrenten der Unfallversicherung unterstehen der Anrechnungsvorschrift nach §93 SGB VI. Der Grenzbetrag beträgt 70 Prozent eines Zwölftels des Jahresarbeitsverdienstes, welcher der Berechnung der Unfallrente zugrunde liegt, vervielfältigt mit dem jeweiligen Rentenartfaktor (0,6 bzw. 0,55).

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1 Antworten

W*lfgangam 12.08.2014 | 19:00
Hallo Norbert Behrning, Ihre Frau würde eine Witwenrente aus Ihrer Altersrente von vmtl. 60 % erhalten (unter der Bedingung: Heirat vor 2002, einer von beiden vor 1962 geboren – sonst neues Recht: 55 % und andere mögliche Einkommensarten können eine Rolle spielen/zu Kürzungen führen). Aus der Unfallrente kann Sie nur einen Witwenrente (60 % 'altes' Recht/55 % 'neues' Recht) erhalten, wenn Sie an den Unfallfolgen oder den Folgen der Berufserkrankung versterben sollten, sonst keine Witwenunfallrente. Der Grenzbetrag wird genauso wie bei Ihnen ermittelt, die eigene Altersrente der Frau hat darauf keinen Einfluss - es bleiben eben nur die 60 % Werte übrig. Merkblatt hier (Seite 38 ff.): http://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/de/Inhalt/A… Eine Witwe_r_rente aus der Rente Ihrer Frau würden Sie nur in den ersten 3 Monaten erhalten (3 x 250), dann keine weitere Witwerrente. Gruß w.
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