Hallo Sabine,
wen Sie informieren müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Stehen Sie noch in einem Beschäftigungsverhältnis? Dann müssen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen um zu erfahren, wie es mit Ihrer Beschäftigung weiter geht. Am besten klären Sie die weiteren Schritte mit Ihrem Arbeitgeber telefonisch ab.
Beziehen Sie von einer Stelle Sozialleistungen, z. B. Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder II? Wenn Sie den Leistungsbezug bei Rentenantragstellung im Antrag angegeben haben, erhält die jeweilige Stelle in der Regel eine Mitteilung vom Rentenversicherungsträger über den Rentenbezug. Dennoch sollten Sie auch von sich aus den jeweiligen Sozialleistungsträger informieren, um Ihren Mitteilungspflichten nachzukommen. Auch hier empfehlen wir telefonisch abzuklären, welche Informationen benötigt werden und ob der Rentenbescheid als Kopie eingereicht werden muss.
Wenn Sie sich schriftlich an die jeweiligen Stellen wenden wollen, genügt in der Regel eine kurze Information. Falls noch weitere Unterlagen benötigt werden, wird man Ihnen dies mitteilen. Vorgefertigte Musterschreiben sind uns in diesem Zusammenhang nicht bekannt.