Guten Morgen Pid,
natürlich können Sie W*lfgangs Tipp befolgen und die Differenzen selber aus beiden Berechnungen ermitteln, aber wie Jonny schreibt, entscheidet grundsätzlich das Familiengericht über die Aufteilung der in der Ehezeit erworbenen Ansprüche. Wie die genaue Aufteilung dann erfolgt, können Sie dann dem Urteil entnehmen.