Zitiert von: Anne-Katrin
Hallo,
mein Sohn muss zur
Reha. Kostenträger ist die Rentenversicherung. Ich darf meinen Sohn begleiten und bin freiwillig gesetzlich krankenversichert. Mir ist klar, dass ich nach der Maßnahme meinen Nettolohn von der Rentenkasse erstattet bekomme.
Wer übernimmt während dieser 5 Wochen die Sozialversicherungs-/Krankenkassenbeiträge?
Dankeschön
Anne-Katrin
Hallo Anne-Kathrin,
zusätzlich werden von der
DRV gem.
§ 73 SGB 9 erstattet
-nachgewiesene Beiträge zur freiwilligen Sozialversicherung (RV +KV/PV),
-nachgewiesene Mehraufwendungen für die private Kranken- und Pflegeversicherung,
aber
-keine Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung,
-keine Übernahme von Beiträgen zur berufsständischen Zusatzversorgung (zum Beispiel
VBL)
Noch einen schönen Abend