Zitiert von: Nachzahlender
Was muss ich tun um die Differenz 80 Prozent Bezug AlG1 zzgl. einschl. der 7 Tagen gekürzten Bezüge auf mein Rentenkonto einzuzahlen?
Hallo Nachzahlender,
Sie müssen nichts tun, da Sie diesem Fall gar nicht tun können. Bei ALG 1 werden bereits Pflichtbeiträge in Ihr Rentenkonto gezahlt, eine freiwillige 'Aufstockung' auf 100 % des Ursprungsentgelts ist nicht möglich. Auch ein nur teilweise belegter Monat mit Pflichtversicherung gilt bereits als voller Monat, für 'offene' Tage ist auch hier keine freiwillige Versicherung/Aufstockung möglich.
Sie müssen halt mit den Umständen dieser dann doch nicht makellosen Bilanz leben ;-) ...für das Rentenkonto sind Sie makellos, sobald alle Jahre Monat irgendwie belegt sind – warten Sie die ersten Tage 'Kinderkrankengeld' ab, da zerpflückt sich Ihr Rentenkonto auf mehrere Seiten *g
Nebenbei, Sie würden erschrecken, welchen Gegenwert an Rente Ihre freiwillige Zahlung ergeben würde - in Anbetracht des fiktiven/hohen Ausgleichsbetrags!
> Ich will eine saubere Bilanz in meinem Rentenverlauf haben.
Der Versicherungsverlauf ist kein Wunschkonzert ...Ihren Lebenslauf können Sie frisieren, nicht aber harte Daten im Rentenkonto ;-)
> Kann ich außerdem vom 16. Lebensjahr bis zum 17. Lebensjahr eine Summe X zwischen Mindest-und Höchstbetrag ebenfalls einzahlen.
Ja, sofern Sie das 45. Lbj. noch nicht vollendet haben. Ob die Wahl des Mindest- oder bis Höchstbeitrags sinnvoll ist, kann entscheidend von Ihrem weiteren Versicherungsverlauf bis zum Rentenbeginnalter abhängen, ob und in welchem Umfang das dann Einfluss hat. Bei weit in der Zukunft liegendem Rentenbeginn mit viel Spekulation verbunden. Aus heutiger Sicht: pumpen Sie die Zeit mit Höchstbeiträgen voll = höherer Durchschnittswert für ggf. andere damit zu bewertenden Zeiten/insbesondere Zurechnungszeit bei EMRT = zählt mit zu den 5 35 45 Jahren.
Häppchenweise Einzahlungen/über die Jahre bis 45. Lbj. verteilt, könnten unter steuerlichen Aspekten interessant -> Steuerberater fragen.
Buchen Sie einen Beratungstermin, da wird man einem Blick für Notwendigkeiten haben und Sie umfassend informieren – und Sie sichern sich etwaige Antragsfristen, schon mit der Terminvereinbarung.
Gruß
w.