Sie können Widerspruch gegen Ihre Anpassungsmitteilung erheben.
Ein kleiner Hinweis am Rande: Auch bei dieser Rentenanpassung ist es unerheblich, ob Sie eine Altersrente oder Erwerbsminderungsrente erhalten - der Anpassungssatz ist der gleiche.
Ob bei der Rentenanpassung der aktuelle Rentenwert West oder der aktuelle Rentenwert Ost herangezogen wird, kommt auf die Art der zugrundeliegenden Entgeltpunkte (West oder Ost) an. Und hier gab es auch in der Vergangenheit bereits unterschiedliche Anpassungsfaktoren, so zum Beispiel letztes Jahr: die Anpassung West betrug 2,18%, die Anpassung Ost dagegen 2,26 %.