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Wie läuft alles ab

von Peter09.10.2009 | 09:37
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5 Antworten

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Liebes Forum,auch Experten ich würde einmal gern wissen,wie der Ablauf vom Antrag der EU-Rente bis zum Bescheid abläuft.Also wer hat was zu sagen(Gutachter,Sachbearbeiter,Rechtsabteilung.ärztlicher Dienst und wer sagt am Schluß der Kette genehmigt oder abgelehnt.Bitte nur sachliche Kommentare,da ich das im Unterricht einfügen möchte.Vielen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Peter,

ergänzend zu den Ausführungen von Tschaka könnte noch erwähnt werden, dass in vielen Fällen eine erstattungsberechtigte Stelle vorhanden ist. Die Nachzahlung wird einbehalten und erst nach Geltendmachung des Erstattungsanspruches abgerechnet. Der Punkt würde zwischen 8. und 9. passen.

4 Antworten

Tschackaam 09.10.2009 | 09:56
Hallo Peter, vereinfacht dargestellt: 1. Schritt Antragstellung (hier kann schon viel Zeit gespart werden, wenn man den Antrag nicht allein ausfüllt, sondern in eine Beratungsstelle der DRV geht oder Gemeinde/Rathaus um alle Fragen beantworten zu können. Der Antrag ist sehr umfangreich!) 2.Antragseingang bei der Sachbearbeitung 3.Durchsicht, ob Antrag vollständig, ggf. Anforderung fehlender Unterlagen 4.Vorlage an den beratungsärztlichen Dienst der DRV zur Prüfung, ob noch weitere Befundbericht/Gutachten anzufordern sind. 5.Anforderung Befundeberichte von behandelnden Ärzten/med. Dienst etc. (je nachdem, was der Antragssteller angegeben hat) 6.Wiedervorlage nach Rücklauf der Unterlagen an den beratungsärztlichen Dienst zur Prüfung 7.Entscheidung des beratungsärztlichen Dienstes mit "Schreibvorlage" (je nachdem ob positiv oder negativ oder teilweise positiv oder Reha-Angebot etc. wieder zurück an Sachbearbeitung 8.Fertigstellung Bescheid nach Vorlage zu Punkt 7 9.Termin zur Wiedervorlage zwecks Rücklauf evtl. Widerspruch/Teilwiderspruch 10.wenn alles klar ist, kann die Akte dann ins Archiv! 11. Wenn Widerspruch, dann Akte an Sozialgerichtsstelle im hause der jeweilig zuständigen DRV 12. ggf. Abhilfe zum Widerspruch oder Widerspruchsbescheid 13.zu guter Letzt bliebe noch der Klageweg, da läufts ähnlichwie beim Widerspruch. dauert nur wesentlich länger, da die Sozialgerichte total überlastet sind! MfG Tschacka
Peteram 09.10.2009 | 14:32
Danke fürs verständliche Erkären.Habe aber doch noch die Frage,was macht der Sachbearbeiter und die Rechtsabteilung?Trifft die Entscheidung ein eizelner oder mehrere,ob Eu vorliegt oder nicht?Gruß Peter
Auskenneram 09.10.2009 | 15:25
Diese Entscheidung trifft normalerweise der med. Dienst ( also ein Arzt ) der Rentenversicherung. Die Rechtsabteilung wird oft mit eingebunden, um rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Rentenbewilligung abzuklären. Das ist z.B. dann der Fall , wenn sich eine Rentenantrag im Widerspruchsverfahren und/gar vor dem Sozialgericht befindet. In solchen Fällen wird dann eine EM-Rente auch mal aus rein juristischen Gründen zuerkannt oder abgelehnt und weniger aus med. Gründen..... Dann hat natürlich die juristische Abteilung im Hause der RV das letzte Wort. Der Sachbearbeiter gibt die von anderen ( Arzt/Jurist ) getroffenen Entscheidungen nur schriftlich per Bescheid an den Antragsteller weiter. Ein Sachbearbeiter hat keine Entscheidungsbefugnis bezüglich der EM-Rente, weil ihm - logischerweise - die medizinischen sowie juristischen Fachkenntnisse fehlen.
Peteram 09.10.2009 | 17:58
Danke für den Bericht vom Auskenner.Alles verstanden und gut erklärt.Schönen Abend. Peter
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