Eine abhängige Beschäftigung, wenn diese weniger als 3 Stunden täglich (bzw. 15 Stunden wöchentlich) ausgeübt wird, ist für den Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung unschädlich, Ist das Entgelt nicht höher als 525 Euro (bzw. 6300 Euro jährlich), ist grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich, bzw. 15 Stunden wöchentlich nicht erreicht wird. Sollte aktenkundig werden, dass die zuvor angeführten Arbeitszeiten überschritten werden, wird eine Überprüfung im Einzelfall stattfinden.