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Experten-Antwort

Wie läuft eine Überprüfung einer Erwerbsminderungsrente + Minijob ab?

von Erik22.06.2020 | 16:11
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Schönen guten Tag. Viele fragen sich ja, ob ein Minijob während einer Erbwerbsminderung zu riskieren ist. Doch viele brauchen zusätzlich einen Minijob. Ich frage mich, wie das in der Praxis aussieht (Überpüfung). Beispiel: Ich erhalten eine Arbeitsmarktrente. Darf also max. 2,59Minunten pro Tag arbeiten (was ich körperlich/geistig schaffe). Pro Woche also 14,59h. Und max. 450e (bzw. 6300e gesamt im Jahr). Nur in der Therorie klappt das mit den 2,59minuten pro Tag bzw. woche 14,59h... Der Rententräger ist ja davon infomiert, dass ein Minijob ausgeübt wird. Muß man ja melden. Sogar der Arbeitgeber ist der DRV bekannt. Vielleicht sogar die Tätigkeit! Die DRV würde also mich anschreiben, dass meine EMR überprüft wird, da ich ja einen Minijob ausübe (obwohl ich alle Punkte einhalte). Ich muß dann zum MDK? Wird mein Arbeitgeber auch angeschrieben, damit dieser Bericht erstatten muß (welche Tätigkeiten mache ich? Arbeite ich wirklich keine 3h pro Tag?) Mit allen Infos entscheidet dann der MDK, ob ich den Minijob weiter ausüben darf, oder ob ich nur noch eine teilw. EMR erhalte + den bekannten Minijob? Das interessiert doch jedem, welcher in einer solchen Situation ist! Man mag doch durch ein Zubrot (minijob) nicht seine Rente riskieren! Aber wenn die Rente doch kaum alleine reicht??? Ganz schwierig...

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine abhängige Beschäftigung, wenn diese weniger als 3 Stunden täglich (bzw. 15 Stunden wöchentlich) ausgeübt wird, ist für den Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung unschädlich, Ist das Entgelt nicht höher als 525 Euro (bzw. 6300 Euro jährlich), ist grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich, bzw. 15 Stunden wöchentlich nicht erreicht wird. Sollte aktenkundig werden, dass die zuvor angeführten Arbeitszeiten überschritten werden, wird eine Überprüfung im Einzelfall stattfinden.

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5 Antworten

Krautkopfam 22.06.2020 | 18:05
Also da verwechseln Sie etwas. Der MDK ist dafür überhaupt nicht zuständig. Der MDK überprüft Krankenkassen-Angelegenheiten, z.B: teure Behandlungen. Für die Rentenentscheidung ist nur die DRV (oder Ihre RV-Stelle) zuständig. Der Arbeitgeber wird spätestens bei einem Verlängerungsantrag angeschrieben. Er muss Ihren Verdienst und die Arbeitszeit dokumentieren.
Janaam 22.06.2020 | 18:27
Wenn man nur 2:59 am Tag arbeiten kann, ist doch klar, dass man dann nicht mehr arbeiten kann. Geht mehr, muss man eben den Antrag stellen, dass die EMR neu überprüft wird. Reicht das Geld nicht mit Minijob und EMR muss mal halt staatliche Leistungen in Anspruch nehmen.
Krautkopfam 22.06.2020 | 18:14
Das muss ich noch hinzufügen: inzwischen reicht oft der Sozialversicherungsnachweis (Jahreseinkommen), da sich aus dem Mindestlohn-Gestz bei einem Minijob eine begrenzte Arbeitsstundenzahl ergibt.
Geringverdienender Vollzeitarbeitnehmeram 22.06.2020 | 19:24
Die Grenze liegt bei UNTER drei Stunden und nicht bei 2 Stunden 59 Minuten. Wer ernsthaft behaupten will, er könne zwar 2 Stunden und 59 Minuten täglich arbeiten aber keine drei Stunden, der macht sich höchstens lächerlich, weil das erfahrungsgemäß das Gleiche ist. Und warum Bezieher einer "Arbeitsmarktrente", die ja bekanntlich eine volle EM-Rente erhalten obwohl ihnen eigentlich nur eine halbe EM-Rente zusteht, auch noch rentenunschädlich mehrere hundert Euro/monatlich hinzuverdienen dürfen, versteht ohnehin kein normaldenkender Mensch. (Aber das ist ein anderes Thema.) Hoffentlich werden diese fragwürdigen "Arbeitsmarktrenten" endlich bald abgeschafft. Für die Alimentierung Arbeitsloser sind bekanntlich die Arbeitsämter und die JobCenter zuständig.
KSCam 22.06.2020 | 20:19
Wie im Zweifel geprüft wird entscheidet der Einzelfall und da hat auch jeder RV Träger etwas andere Prüfverfahren. Aber im Ernst werden Sie wohl kaum behaupten, dass Sie grundsätzlich 14:59 Stunden pro Woche arbeiten können, aber keinesfalls 15:01 Stunden...... was bedeuten würde dass Sie eine entsprechende Teilzeitarbeit hätten und nur noch die halbe Rente zu beanspruchen hätten Wie die Arbeitsmediziner dies prüfen und abgrenzen ist deren Job und das kann Ihnen ein Verwaltungs-Mensch eher weniger erklären.
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