Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Wie lange besteht die Möglichkeit auf rückwirkende Zahlung der Hinterbliebenenrente?

von Montag20.04.2009 | 08:29
3504 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Es heißt: Die Rente wird rückwirkend nicht für mehr als 12 Kalendermonate gezahlt. Wenn ich dies richtig verstehe, hätte man doch theoretisch "ein Jahr" Zeit, eine Witwenrente/Witwerrente zu beantragen. Wie ist der Fall zu beurteilen, wenn im Januar 2009 der Sterbefall eintrat und im Januar auch schon bei der Deutschen Post AG die "Vorschusszahlung" beantragt wurde? Meine Frage dazu: Wie lange kann man sich somit mit den Antragsformularen "R500" usw Zeit lassen?

4 Antworten

Useram 20.04.2009 | 10:08
Ja theoretisch kann man sich ein Jahr Zeit lassen. Die Vorschusszahlung kann man aber nur einen Monat nach Tod des Rentenbeziehers beantragen. Wenn im Januar 09 die Vorschusszahlung beantragt wurde, zählt dies bereits als Hinterbliebenenrentenantrag. Wenn sich mit den Antragsformularen aber dann zu lange Zeit gelassen wird, kann dies auch als fehlende Mitwirkung ausgelegt werden und der Antrag abgelehnt werden. Also lieber nicht künstlich alles hinauszögern (warum denn auch?).
Schadeam 20.04.2009 | 18:25
Welchen Zweck hat denn diese Frage? Sie kennen doch das mit den 12 Monaten - wollen Sie die Verwaltung ärgern? Die Witwe / Witwer würde ich nicht verstehen, die seit Januar weiß, dass der Ehepartner tot ist, die auch die Vorschußzahlung beantragt hat, die sich aber dann fast ein Jahr Zeit läßt, sich wieder zu melden? Alle jammern hier rum, dass die Antragsbearbeitung ewig dauert und es nie schnell genug gehen kann - und "Ihre Witwe" will den "Antrag vertrödeln", ja gehts denn noch? Man kann sich ja auch künstlich Probleme schaffen....
Montagam 21.04.2009 | 11:12
Es geht mir keinesfalls darum etwas zu vertrödeln. Es geht mir um folgenden Satz: "Sollte der formelle Antrag nicht bis zum xy-Datum eingehen, werden wir über Ihren formlosen Rentenantrag nach Aktenlage entscheiden. Dabei wird für Sie bei der Einkommenanrechnung für die Zeit nach Ablauf der Sterbeüberbrückungszeit ein Einkommen zugrundegelegt, welches zum VOLLSTÄNDIGEN RUHEN der Hinterbliebenenrente führt. Sie sollten deshalb -im eigenen Interesse- den erforderlichen Atnrag umgehend stellen" Wie gesagt: Hier wurde bereits im Januar ein Antrag auf Vorschusszahlung über den "Postrentendienst" beantragt. Es geht mir darum, ob man nun die Angelegenheit so verstehen müsste, dass die Witwenrente bzw. Witwerrente nicht weitergezahlt würde, so lange nicht der "richtige" Antrag gestellt wird ?
Useram 21.04.2009 | 13:05
Das heißt einfach, dass die Rente eingewiesen mit den Daten die der Sachbearbeitung vorliegen. In der Einkommensanrechnung nach §97 SGB VI wird dann ein so hohes Einkommen angerechnet, dass kein Zahlbetrag entsteht. Wenn die Person dann die erforderlichen Unterlagen einreicht, wird alles nochmals überprüft und das tatsächlich Einkommen wird angerechnet. Dabei kann dann eine Nachzahlung entstehen die dann ausgezahlt wird. Dies hier ist nur eine Vorsichtsmaßnahme, da der Sachbearbeitung nicht bekannt ist wie viel das Einkommen beträgt, das auf die W-rente angerechnet werden soll.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026