Wenn ein gerichtlicher Vergleich geschlossen werden ist, sollte es beim Rentenversicheruntsträger eigentlich nicht mehr allzu lange dauern. Möglich ist jedoch, dass dann (insbesondere wenn mit dem Vergleich ein Datum des Eintritts des Leistungsfallesl gewählt wurde, mit dem der Rentenversicherungsträger nicht gerechnet hat) noch Ermittlungen seitens Ihres Rententrägers einzuleiten sind.
Wie Sie nachträglich geschrieben haben, ist es jedoch eine gute Lösung, telefonisch bei der Sachbearbeitung, die nun am Zuge ist, anzurufen.