Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag Vinette,
grundsätzlich muss auch dann ein Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente nicht verloren gehen, wenn sie bis zum Ende des Jahres statt nur bis Ende August arbeiten.
Entscheidend ist vielmehr der Umfang Ihrer Arbeit.
Es ist hier eine sogenannte "Hinzuverdienstgrenze" einzuhalten.
Derzeitig liegt die Hinzuverdienstgrenze für Renten wegen voller Erwerbsminderung bei 6300 EUR (Brutto) im Kalenderjahr.
Wenn Sie also beispielsweise einen Minijob mit 450 EUR Verdienst im Monat vom Beginn der Rente bis zum Endes des Jahres ausüben, spricht auch nichts gegen die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses.
Liegt der Verdienst über der Grenze, kann dies zu Auswirkungen auf die Höhe der gezahlten Rente haben.
Sollten Sie spezielle Fragen zur Auswirkung Ihres genauen Verdienstes auf die Rentenzahlung haben, empfiehlt sich eine Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger vor Ort.
Guten Tag AhA,
die Zahlung der Rente ist natürlich auch vom Leistungsvermögen des Versicherten abhängig.
Als volle Erwerbsminderung wird eine Arbeitsfähigkeit von unter drei Stunden täglich definiert.
Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente ist also keinesfalls eine tägliche Arbeit von acht Stunden und mehr möglich.
Ein Indiz hierfür ist jedoch der bereits erwähnte Hinzuverdienst.
Wird dieser überschritten, kann eine Überprüfung der Rente durch den zuständigen Rentenversicherungsträger erfolgen. Sollte sich dabei herausstellen, dass sich der Zustand der/des Versicherten soweit gebessert hat, dass auch eine Arbeit von mehr als drei Stunden täglich wieder möglich ist, kann eine Rente ganz oder teilweise aberkannt werden.
Unbeachtlich dessen führt dies aber nicht zu einer Begrenzung des Arbeitsverhältnisses auf einen bestimmten Zeitpunkt wie in der ursprünglichen Frage formuliert. Im Rahmen des Leistungsvermögens kann auch eine Tätigkeit bis zum Endes des Jahres ausgeübt werden.
Ob allerdings in diesem Zusammenhang die Rente durch den Verdienst nicht beeinflusst wird, kann mit den vorhandenen Angaben nicht genau bestimmt werden.
Was für ein hirnverbrannter Quatsch. Lesen Sie sich mal die Gesetze dazu durch. Jeder Erwerbsgeminderte darf arbeiten, so er sich dann dazu in der Lage fühlt. Es geht schon immer BEIDES. Auf der anderen Seite darf der Kostenträger immer überprüfen, ob seiner Meinung nach noch eine Erwerbsminderung vorliegt, egal, ob man gar nicht arbeitet, ein- oder mehrmals die Woche, nur bis zu unter 3 oder bei einer tlw. EM bis zu unter 6 Std.Hallo! Laut Rentenbescheid bin ich seit 04.2020 in der vollen Erwerbsminderungsrente. Zugestellt wurde der Bescheid vor einigen Tagen. Zum 01.09. sollte mein Arbeitsverhältnis also enden. Mein Arbeitgeber bittet mich aber, noch bis zu Jahresende zu bleiben, um eine Nachfolge für meinen Job anzulernen. Geht mir dann evtl. der Anspruch auf die Rente verloren? Ich würde ja noch 4 Monate arbeiten.Erwerbsminderungsrente beziehen und weiterarbeiten? Eins geht ja nur....entweder man kann arbeiten oder man ist erwerbsgemindert. Natürlich kann dir keiner verbieten, weiter zu arbeiten. Aber die Rente bist du dann wieder los.
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