Hallo Pilver,
bei Anträgen auf Leistungen zur Teilhabe gibt es eine gesetzliche Regelung:
Der zuerst angegangene Reha-Träger stellt innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages fest, ob er für die beantragte Leistung zuständig ist und entscheidet (sofern keine weiteren Unterlagen benötigt werden) innerhalb von 3 Wochen über den Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe.
Bei Anträgen auf Rente wegen Erwerbsminderung gibt es keine Regelungen, hier handelt es sich immer um eine individuelle Betrachtung und kann je nach Lage des Einzelfalls schnell entschieden werden oder auch mehrere Monate dauern.