ich habe mal eine Frage, wie
lange ist die Bearbeitungszeit
von einem Rentenantrag für
die Witwenrente ?
Das ist immer sehr unterschiedlich.
ca. 8-12 Wochen
mfG
Das hängt (auch) davon ab, bei welchem Versicherungsträger sie versichert sind...
Der "Große" in der Hauptstadt braucht gelegentlich etwas länger als die "Kleinen" am Lande.
Über das Fusionsungetüm K-B-S sag ich nix, sonst wird mein Beitrag gelöscht :-)
Hallo sabine,
diese Frage kann ich Ihnen leider nicht pauschal beantworten. Dies ist von Fall zu Fall - je nach Umfang der noch notwendigen Ermittlungen - sehr unterschiedlich. Sollten Sie nach max. 3 Monaten nach Antragstellung noch nichts von Ihrem Rentenversicherungsträger gehört haben, hat eine entsprechende Nachfrage bei der zuständigen Sachbearbeitung meines Erachtens aber durchaus seine Berechtigung.
Guten Tag,
es dauert so lange wie es dauert.Sie wollen ja was von uns und nicht wir von Ihnen.Und!Ihr Antrag ist nicht der einzigste.
Tolle Antwort oder?
Bitte erklären Sie die Abkürzung für das Fusionsungetüm K-B-S.
Knappschaft-Bahn-See
(ehemals Bundesknappschaft, Bahnversicherung und Seekasse)
Jaaaa, ganz toll! Ich wollte schon immer mal den Unterschied zwischen "einigste" und "einzige" wissen...
Zitat: "Und!Ihr Antrag ist nicht der einzigste."
Nun, bevor SIE Anträge bearbeiten, sollte Sie erst einmal sprechen und schreiben lernen!
Antrag ist heute genehmigt worden!
Wie lange arbeiten Sie schon bei uns, morgen nicht mehr mitgerechnet?
bin schon etwas irritiert.
wollte nur fragen wie lange ca.
Doch ich glaube, ich bin z.Z.
nicht der einzige Frager der zum teil mit "b" Antworten abgeschmettert wird.
In zukunft werde ich nichts mehr fragen.
Hallo Sabine,
lassewn Sie sich durch die Kindereien nicht ärgern. Es ist aber tatsächlich so, dass die Bearbeitungszeiten ziemlich unterschiedlich sind. Wenn der Verstorbene bereits selbst eine Rente bezogen hat, dann geht es wesentlich schneller (ca. 4 Wochen).
Ist das Versicherungsverhältnis geklärt, hat also der Verstorbene z.B. schon einmal eine Rentenauskunft erhalten, dauert es übelicherweise auch nicht länger als 4 bis 5 Wochen.
Lliegt der Fall aber kompolizierter, zb. ausländische nicht geklärte Versöicherungszeiten, lückenhafte Arbeitsverhältnisse oder ähnliches, kann es durchaus 3 bis 4 Monate dauern. Sie haben aber immer die Möpglichzkeit, einen Vorschuss auf die Leistung nach § 42 SGB 1 zu beantragen.
Nicht ärgern!!
Liebe Sabine,
die Beiträge auf Ihre Frage zeigen eindeutig wieder, das Dummheit und Minderintelligenz leider immer mehr zunehmen. Wenn man in einer Behörde tätig ist, und viel Kundenkontakt hat, merkt man das umso mehr.
Es geht hier auch um einen Sterbefall, und da sind solche Kommentare einfach unfassbar. Schade das extreme Dummheit ncht weh tut, obwohl dann würden die Kosten der Krankenkassen ins extreme steigen!!!
Die Bearbeitung der Anträge dauert heute in der Regel nicht mehr so lange wie früher. Meist kann man von ca. 6 Wochen ausgehen. Hören Sie einfach mal beim Rententräger nach, dort kann man immer einen ungefähre Auskunft zur Dauer geben.
Besuchen Sie doch weiter das Forum, Dumme Leute gibt es leider. Lassen Sie sich nicht entmutigen.
PISA Sie machen mir Angst!Dummheit ist doch grenzenlos.Und Behörden kennen nunmal keine Grenzen.Sind Sie ein Behördler Herr PIZZA?In Deutschland dauert die Bearbeitung eines Antrages solange,bis der Antragsteller stirbt oder die Leistung nicht mehr benötigt.Und schon ist der Antrag für die Behörde erledigt.ZDA!
In diesem unserem Lande Herr PIZZA ist Dummheit keine Schande mehr seid Dr.Kohl.
"In Deutschland dauert die Bearbeitung eines Antrages solange,bis der Antragsteller stirbt oder die Leistung nicht mehr benötigt.Und schon ist der Antrag für die Behörde erledigt"
Zu diesem Satz ist nichts mehr hinzuzufügen. Er verdeutlicht nachdrücklich meine Aussage bezüglich der Dummheit. Und wer so einen Mist noch bei dem Hintergrund einer Rente wegen Todes schreibt,da muss man wirklich Angst bekommen. Aber zum glücklich gibt es ja nicht nur solche Menschen, sondern auch solche mit Gehirn im Kopf.
Im übrigen schreibt man "seit" mit "t" und nicht mit "d",aber gut, die Rechtschreibung scheint Ihr kleinstes Problem zu sein :-)))
Ist Herr PISA nur ein Beamter oder auch noch ein guter Doitscher?
Weder noch. PISA ist einfach nur nicht dumm. und beherrscht die Rechtschreibung aus dem ersten Schuljahr. :-)