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Experten-Antwort

Wie lange hat der Gutachter Zeit für das Gutachten

von Edith Langer13.11.2014 | 20:48
4222 Ansichten
5 Antworten

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Ich meine gehört zu haben, dass der Gutachter eine 4 Wochen-Frist für das Gutachten hat. Gilt diese Frist ab dem Termin des Gutachtens oder schon ab der Terminmitteilung zum Gutachten. Ich wurde zum Gutachten aufgefordert. Bekam vom Gutachter dann postwendend erst einen Termin in 3,5 Wochen genannt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es gibt keine allgemeingültigen Fristen.

Je nach Einzelfall, Fachrichtung des Gutachtens und auch Verfügbarkeit der Gutachter kann die Erstellung eines Gutachtens unterschiedlich Zeit in Anspruch nehmen.

Wie sich die Situation in Ihrem konkreten Fall gestaltet, können Sie nur bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger erfragen.

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4 Antworten

Babetteam 13.11.2014 | 21:41
Ach, mein erster Gutachter hat vier Monate fürs Gutachten gebraucht. Der zweite immerhin noch 11 Wochen. Also: Nix ist unmöglich.
W*lfgangam 13.11.2014 | 22:18
Hallo Edith Langer, die 'Zielvorgaben/Bearbeitungsfristen' sind m.W. bei 6 Wochen - aber, wenn der Schreibtisch voll ist, hören/lesen Sie ggf. auch erst in 4-5 Monaten von einem Gutachtertermin ...ist von DRV-Träger zu Träger unterschiedlich. Gruß w.
PXYam 14.11.2014 | 09:02
nein, es gibt keine Fristsetzung durch die Rentenversicherung.
Edith Langeram 14.11.2014 | 08:00
Was? Solange kann es dauern, bis der Gutachter das Gutachten erstellt hat. Nach Monaten kann er sich doch gar nicht mehr an mich als Person erinnern und bestenfalls das Gutachten nach den Stichworten, die er sich bei der Begutachtung gemacht hat, erstellen. Also meine Frage bezieht sich rein auf die Frage, ob dem Gutachter von der DRV ein Frist gesetzt wird, das Gutachten zu erstellen. Ob die DRV das Gutachten, wenn sie es erhalten hat, zeitnah bearbeitet war nicht meine Frage. Wobei das natürlich wünschenswert wäre.
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