Ich meine gehört zu haben, dass der Gutachter eine 4 Wochen-Frist für das Gutachten hat.
Gilt diese Frist ab dem Termin des Gutachtens oder schon ab der Terminmitteilung zum Gutachten.
Ich wurde zum Gutachten aufgefordert. Bekam vom Gutachter dann postwendend erst einen Termin in 3,5 Wochen genannt.