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Wie lange muss ich auf die Auszahlung meiner Rentennachzahlung warten?

von Lalelu05.08.2013 | 15:18
4761 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Anfang Mai d.J. habe ich meinen Rentenbescheid für eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Da die Rente rückwirkend bewilligt wurde, weist der Bescheid eine relativ hohe Nachzahlung aus, die größtenteils an die Vorleistungsträger (Krankenkasse, Arbeitsamt, Jobcenter) erstattet werden muss. Jetzt ist es leider so, dass das Arbeitsamt, warum auch immer, seinen Erstattungsanspruch nicht schickt. Die DRV hat schon Mahnungen geschickt, aber es tut sich einfach nichts. Das bedeutet, die DRV kann meine Abrechnung nicht abschließen und ich muss auf die Zahlung warten. Ist das richtig? Ist es nicht möglich, einen Vorschuss zu bekommen? Es gibt einen Zeitraum, in dem ich von niemandem Leistungen bezogen habe. Kann man nicht wenigstens diesen Zeitraum auszahlen? Oder ist es evtl. möglich die Rente für den Zeitraum, den das Arbeitsamt Anspruch hätte, zurückzuhalten? Langsam reicht es wirklich. Als der Rentenbescheid kam, dachte ich, dass nun Ruhe einkehrt, aber der Ärger geht immer weiter. :(

5 Antworten

-am 05.08.2013 | 15:23
Dieses Problem lässt sich leider über dieses Forum nicht lösen. Das muss mit den Kollegen der RV Trägers, der die Rente zahlt, geklärt werden. Grundsätzlich ist es gängige Praxis auf die Antwort von Krankenkasse und/oder Agentur für Arbeit zu warten. Normalerweise geht das auch relativ flott weil Kasse / Agentur "ihr Geld" schnellstmöglich zurück haben wollen.
Gabyam 05.08.2013 | 17:45
Hallo, ich würde an Ihrer Stelle mit einer Kopie des Rentenbescheides zur Arbeitsagentur gehen. Dieser Tipp wurde mir damals auch gegeben. Als ich mit der Kopie des Bescheides zur Arbeitsagentur gegangen bin, wussten die von nichts, obwohl man mir bei der DRV gesagt hat, dass sie schon lange angeschrieben wurden. Vielleicht ist das ja bei Ihnen auch so? Bei der Gelegenheit könnten Sie ja auch mal fragen, warum das so lange dauert? Viel Glück. LG Gaby
Annaam 05.08.2013 | 20:42
Bei mir hat es 8 Monate gedauert - alles legitim...... mfg
Heinericham 06.08.2013 | 09:05
Das Problem ist, dass der Gesetzgeber den Leistungsträgern 12 Monate Zeit gibt, um den Erstattungsanspruch rechtzeitig zu beziffern. Sie können zum einen die Agentur drängen endlich zu beziffern und zweitens den Rententräger um einen Vorschuss aus dem Nachzahlungszeitraum bitten, in dem nichts mehr gezahlt wurde (zu empfehlen ist die Bescheinigungen über die Einstellung der Leistungen mitzusenden) und auf den ernst der finanziellen Situation hinzuweisen. Fragen Sie am Besten bei der Sachbearbeitung des Rententrägers telefonisch nach, was die haben wollen,damit eine vorzeitige Teilauszahlung geht. Leider gibt es keine andere Möglichkeit. MfG
....am 06.08.2013 | 10:25
Wenn das persönliche erscheinen nicht hilft. Brief an das Arbeitsamt mit ner Kopie des Rentenbescheides (Auszugsweise) und das an die Geschäftsleitung richten ... mit der Fristsetzung 1 Woche bbz. ggf. Sachstandsmitteilung. Sowas hilft meist die Sache zu beschleunigen.
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