Renten werden bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem der Berechtigte gestorben ist. Der Anspruch auf Altersrente Ihres Vaters endet deshalb am 30.06.2009. Für die Zahlung einer Witwenrente ist ein Antrag erforderlich. Ihre Mutter sollte deshalb umgehend einen Antrag auf Witwenrente stellen. Für die Zeit vom 01.07. bis 30.09.2009 steht die Witwenrente in der bisherigen Höhe der Versichertenrente zu (sog. Sterbevierteljahr).