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wie lange Rente nach Tod?

von Holly H.21.03.2008 | 15:51
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann mir bitte jemand diese Frage beantworten: Stirbt ein Rentner, wird natürlich die Rentenzahlung eingestellt. Aber wann: vom gleichen Tag an, oder erst am Monatsende, oder gar für den ganzen Monat.?? Wenn z.B ein Rentner am 15. eines M.stirbt, bekommt er bis zum 15.seine Rente? Danke f.d.Antworten

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 25.03.2008 | 10:56

Renten werden bis zum Ende des Kalendermonats geleistet,

in dem die Berechtigten gestorben sind.

Bsp. Tod 15.3. = Rente steht bis zum 31.3. zu.

Rechtsgrundlage §102 SGB VI

Sofern eine Witwe/ Witwer oder Waise "vorhanden" ist,

sollte ein entsprechender Antrag gestellt werden.

8 Antworten

Heinricham 21.03.2008 | 17:22
Hallo Holly, die Rente endet grundsätzlich mit dem Ende des Sterbemonats, also nicht tagegenau. Die Frage ist, wann die Rente begonnen hat. Bei einem Rentenbeginn vor dem 1.4.2004 wurden die Renten monatlich im voraus, danach erst am Ende des Monats nachträglich gezahlt. Im verwaltungsdeutsch bezechnet man dies als "vorschüssig" bzw. "nachschüssig". Wer sich diese Begriffe hat einfallen lassen, ich weis es nicht. Heinrich
Dudenam 21.03.2008 | 18:07
.........was stimmt denn nicht an den Formulierungen "vorschüssig" bzw. "nachschüssig"? Trefflicher kann man es doch gar nicht ausdrücken! Wenn sich ein Arbeitnehmer einen Teil seines zu erwartenden Lohnes vorweg auszahlen lässt, nennt man das meines Wissens "Vorschuss", oder irre ich mich da?
Schiko.,am 21.03.2008 | 17:51
Bei tot,gleich an welchem tag im monat wird nicht nach tagen aufgeteilt. Neurentner ab 1.4. 2004 erhielten die rente erst am 30.4.04 für den monat april gutgeschrieben. Stirbt als jemand am 31.3.2008 steht im für monat märz noch die volle rente zu. Vorher galt, die rente wurde im voraus überwiesen. Ich erhalte die rente für april bereits spätestens am 31.3.08. In diesen altfällen kann es durchaus dazu kommen, dass die rente wieder rücküberwiesen werden muß. Ein beispiel, stirbt ein rentner der bereits rentenbezieher seit 2003 ist am Mittwoch 30.4.08 muß die am gleichen tag guteschriebene rente für mai zurück überwiesen werden. Dies gilt natürlich nicht, wenn der ehepartner noch lebt. Dieser erhält ja nach dem sterbemonat für drei monate noch die rente des verstorbenen mit 100%. Frohe Ostern
Wolfgangam 21.03.2008 | 19:19
Ist es bei Heimaufenthalt des (verstorbenen) Rentner nicht so, dass bei Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger die Rente taggenau abgerechnet wird ? Gruß w.
Schiko.,am 21.03.2008 | 19:35
Dies mag schon sein, des-wegen zahlt aber die rentenkasse doch das volle monat aus. Der überschuss steht halt dann dem rentner bzw.den erben zu oder gar dem bezirk, wenn dieser zugeschossen hat. MfG.
Amadéam 21.03.2008 | 22:49
Hallo Schiko, Sie schreiben wohlgemut: "Dies gilt natürlich nicht, wenn der Ehepartner noch lebt. Dieser erhält ja nach dem Sterbemonat für drei Monate noch die Rente des Verstorbenen mit 100%." So "natürlich" ist die Geschichte aber nicht. Überlebende Männer, die bei der Renten- oder Unfallversicherung eine gemeinsame Erklärung abgegeben hatten, dass das vor dem 01.01.1986 geltende Hinterbliebenenrentenrecht weiterhin Anwendung finden soll, kriegen keine Vorschusszahlung. In der Zeit von 1986 bis 1988 konnten Ehepaare durch Abgabe einer gemeinsamen unwiderruflichen Erklärung sich für das alte Hinterbliebenenrentenrecht, das vor dem 01.01.1986 galt, entscheiden - sofern beide Ehepartner vor dem 1.1.1986 geheiratet haben und 50 Jahre alt waren. Über die jeweiligen Änderungen des Hinterbliebenenrentenrechts der letzten Jahrzehnte können Sie sich hier schlau machen: http://www.wolfsburg.de/verwaltung/soziales_gesundheit/versicher… Sie sehen, es lohnt sich in den meisten Fällen, sich die Beiträge von Amadé zu Gemüte zu führen. Ihnen und Ihrer Familie wünsche ich ein vom Auferstandenen gesegnetes Osterfest!
Schiko.,am 22.03.2008 | 17:37
Und wenn sie nicht gestorben sind, leben sie noch heute. Eine andere voraussetzung gibt es auch neu, will er- gänzen: Unter normalen umständen muss die eheliche ge- meinschaft mindestens ein jahr bestanden haben. Beim leser des beitrages konnte ich leider die fenster nicht öffnen, es war zu kalt. Auch- Frohe Ostern
Rosannaam 26.03.2008 | 09:59
Und noch etwas stehen den Erben zu bzw. wird auf das in der Regel noch bestehende Konto des Verstorbenen überwiesen: Die KV- und Pflegebeiträge ab Folgetag des Todes. Dies bedeutet, dass nach dem Tod des Versicherten bis zum Monatsende die BRUTTO-Rente ausgezahlt wird. MfG Rosanna.
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