Renten werden bis zum Ende des Kalendermonats geleistet,
in dem die Berechtigten gestorben sind.
Bsp. Tod 15.3. = Rente steht bis zum 31.3. zu.
Rechtsgrundlage §102 SGB VI
Sofern eine Witwe/ Witwer oder Waise "vorhanden" ist,
sollte ein entsprechender Antrag gestellt werden.