Die - einzelne - Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben musste offensichtlich leider aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden.
Das bedeutet aber nicht, dass das - gesamte - Verfahren damit abgeschlossen ist. Ziel ist weiterhin eine dauerhafte berufliche Wiedereingliederung.
Da noch gesundheitliche Einschränkungen bestehen, sollten Sie zunächst mit Ihrem behandelnden Arzt sprechen, wie er aus seiner Sicht eine Wiederaufnahme der Ausbildung beurteilt. Evtl. könnte zunächst eine medizinische Leistung zur Rehabilitation angezeigt sein.
Bitte setzen Sie umgehend auch mit Ihrem zuständigen Rehabilitations-Fachberater der DRV in Verbindung und dokumentieren Sie Ihr Interesse an einer Wiederaufnahme der Ausbildung. Die evtl. Möglichkeiten können dann schon vielleicht im Gespräch geklärt werden.
Eine erneute Antragstellung auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist nicht erforderlich.
Alles Gute und viel Erfolg!