Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenWenn Sie aus dem Krankengeld nach längstens 78 Monaten ausgesteuert sind, können Sie gerne ALG I beantragen.
Sollte in der Zeit des Bezuges von Krankengeld oder ALG I die Reha stattfinden, erhalten Sie für den Zeitraum der Reha anstelle der Sozialleistung von Krankenkasse oder Agentur für Arbeit ein Übergangsgeld durch den Rententräger; Sie haben nach § 20 SGB VI einen Anspruch hierauf.
Der Anspruch auf Kranken- und Arbeitslosengeld wird meines Wissens nicht um den Zeitraum des Übergangsgeldbezuges gekürzt.
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