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Wie lange Übergangsgeld, wenn KG abgelaufen ist?

von xfragex02.04.2009 | 12:42
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5 Antworten

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Guten Tag! Ich (38) habe eine wichtige Frage. Vielleicht kann mir ja jemand vorab einen Tip geben. Ich frage natürlich auch die REntenanstalt. Ich bin zur Zeit seit über einem Jahr im Krankenstand und beziehe Krankengeld. Zuvor habe ich 3 Monate Übergangsgeld nach einer Rehamaßnahme bezogen (erfolglos). Das Krankengeld endet in 3 Monaten. Nun frage ich mich, wie es evtl. weitergehen könnte. Ich fange am 1.Mai einen neuen Job an. d.h. ich hätte noch 2 Monate Rest-Krankengeld. Wenn ich nun wieder im Job scheitere und während der Probezeit entlassen werde, frage ich mich, wie es dann in folgendem Fall weitergeht. -Ich werde während der Probezeit gekündigt. -Mein Arzt verschreibt mir eine erneute Reha bzw. ich stelle einen Rentenantrag. -Nach Ablauf von 2 Monaten endet das KG -Dann würde ich ja während der Rehamaßnahme wieder Übergangsgeld beziehen. -Aber für wie lange? Ich habe ja das komplette Krankengeld von 78Wochen voll ausgeschöpft! -Bekomme ich dann nur ALG1 (mir stehen 12 Monate zu). Frage: Ist das Übergangsgeld an der Krankengeld gekoppelt? Sprich, wenn 78Wochen Krankengeld ausgeschöpft sind, und ich eigentlich in Übergangsgeld wäre, bekomme ich dann kein Übergangsgeld sonder ALG1? Danke nancy

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 03.04.2009 | 12:43

Wenn Sie aus dem Krankengeld nach längstens 78 Monaten ausgesteuert sind, können Sie gerne ALG I beantragen.

Sollte in der Zeit des Bezuges von Krankengeld oder ALG I die Reha stattfinden, erhalten Sie für den Zeitraum der Reha anstelle der Sozialleistung von Krankenkasse oder Agentur für Arbeit ein Übergangsgeld durch den Rententräger; Sie haben nach § 20 SGB VI einen Anspruch hierauf.

Der Anspruch auf Kranken- und Arbeitslosengeld wird meines Wissens nicht um den Zeitraum des Übergangsgeldbezuges gekürzt.

4 Antworten

Nixam 02.04.2009 | 13:26
Anspruch auf nachgehendes Übergangsgeld im Anschluss an eine Umschulung/TA-Leistung besteht längstens für die Dauer von 3 Monaten, wenn der Versicherte keinen Job findet. Das Übergangsgeld setzt ARBEITSFÄHIGKEIT voraus. Weiteres Übergangsgeld durch den RV-Träger gibt es nicht. Sind Sie anschliessend weiter krankgeschrieben, besteht Anspruch auf Krankengeld. Läuft dieses nach 78 Wochen aus, dann müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit melden. Das Übergangsgeldanspruch lebt nicht nochmal auf. Viele Grüsse Nix
??am 03.04.2009 | 09:22
in was für einer lage? ich habe nur geasgt, dass man auch arbeitsWILLIG sein sollte. wenn man nicht arbeiten kann (aus gesundheitlichen gründen) ist das was anderes.
??am 03.04.2009 | 08:48
Ich würde es mal ernsthaft mit arbeiten versuchen und nicht schon vorher vom "scheitern" sprechen!
!!!!!!!!am 03.04.2009 | 09:16
Die Antwort hätten Sie sich auch sparen können,sind Sie froh das Sie nicht in dieser Lage sind und Hoffentlich Gesund sind.Furchtbar solche Kommentare.
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