Wie lange werden Gutachten aufbewahrt?

von
Doro

Hallo an alle,

ich überliess der Rentenversicherung 2008 für den Antrag auf Erwerbsminderungsrente ein Gutachten des Sozialgerichtes ( auf Antrag des Versorgungsamtes ).
Die Erwerbsminderungsrente ist längst durch, aber ich habe keine Abschrift mehr von besagtem Gutachten, welches ich aber für mich -und meine Ärzte - nun gerne hätte.

Auf schriftliche Anfrage habe ich keine Antwort erhalten, weder beim Sozialgericht noch bei der Rentenversicherung.
Deshalb meine Frage:
Wie lange werden diese Gutachten überhaupt verwahrt, und habe ich die Möglichkeit, überhaupt noch dieses zu bekommen?
Vielen Dank für die Antworten im voraus, liebes Forum :)

Mit freundlichem Gruß

Doro

von
W*lfgang

Zitiert von: Doro
Auf schriftliche Anfrage habe ich keine Antwort erhalten, weder beim Sozialgericht noch bei der Rentenversicherung.
Doro,

ungewöhnlich, bei Antrag auf Aktenauskunft hat auch eine Antwort zu erfolgen. Vielleicht ist auch nur zu kurze Zeit seit Ihren Anfragen vergangen, rechnen Sie da eher in (vielen) Monaten.

In der DRV sollten wesentliche Entscheidungsgrundlagen/hier med. Berichte eigentlich digitalisiert archiviert sein.

Mehrwissende/Experten/in werden dazu mehr sagen können.

Gruß
w.

von
Doro

Danke, lieber W*lfgang, für Ihre prompte Antwort.
Sie und KSC plus Schiko -dem Original- sind hier sowieso meine persönlichen Favoriten- nichts übelnehmen bitte die anderen Teilnehmenden :), ja ich warte denne noch etwas, aber die Hoffnung stirbt ja wohl zuletzt, auf Antwort, wohlgemerkt.

Liebe Grüsse -besonders an Schiko-

Doro :)

von
hinten wie von vorne

Das Gutachten liegt dem Rentenversicherungsträger sicherlich noch vor, ist aber ggf. schon archiviert (elektronisch oder in welcher Form auch immer) und muss daher möglicherweise erst reproduziert oder „gesucht“ werden. Das kann – auch je nach Personalsituation etc. – etwas länger dauern, zumal Ihrem Anliegen vielleicht nicht die höchste Priorität bei der Bearbeitung eingeräumt wird. Eine Bearbeitungszeit von bspw. 4 bis 6 Wochen sollte aber nicht als ungewöhnlich lang zu betrachten sein.

Das Sozialgericht sieht sich für Ihre Anfrage sicher nicht zuständig und hat das Schreiben wahrscheinlich kommentarlos an den Rentenversicherungsträger weitergeleitet.

Experten-Antwort

Das Gutachten ist über den Rentenversicherungsträger anzufordern. Dieses liegt dort sicher noch vor, entweder archiviert oder digitalisiert. Eventuell haben Sie auf Ihrem Rentenbescheid auch die Telefonnummer eines persönlichen Ansprechpartners bei der Rentenversicherung, sodass Sie persönlichen Kontakt aufnehmen können.

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