Hallo an alle,
ich überliess der Rentenversicherung 2008 für den Antrag auf Erwerbsminderungsrente ein Gutachten des Sozialgerichtes ( auf Antrag des Versorgungsamtes ).
Die Erwerbsminderungsrente ist längst durch, aber ich habe keine Abschrift mehr von besagtem Gutachten, welches ich aber für mich -und meine Ärzte - nun gerne hätte.
Auf schriftliche Anfrage habe ich keine Antwort erhalten, weder beim Sozialgericht noch bei der Rentenversicherung.
Deshalb meine Frage:
Wie lange werden diese Gutachten überhaupt verwahrt, und habe ich die Möglichkeit, überhaupt noch dieses zu bekommen?
Vielen Dank für die Antworten im voraus, liebes Forum :)
Mit freundlichem Gruß
Doro