Mit 50 % meinen Sie wahrscheinlich die TEILweise
Erwerbsminderungsrente.
Die Länge der Befristung einer EM-Rente ist absolut Einzelfall abhängig und kann von 1 Monat bis zu 9 Jahren ALLE Zeiträume umfassen und kann darum nicht vorher gesagt werden.
Erst ab einer Befristung ab 9 !Jahren wird entscheiden ob " Dauerrente " oder gar keine Rente mehr.
In diesem 9 Jahreszeitraum kann kann eine mehrmalige - nicht festgelegte Anzahl von Befristungen der EM-Rente stattfinden - ( 3 x für 3 Jahre, 9 x für 1 Jahr und so weiter und so weiter)
Deshalb ist die Aussage " Zuerst für 3 Jahre " NICHT korrekt !
ca. 4-5 Monate vor Ablauf der Befristung müssen Sie dann einen Verlängerungsantrag stellen und werden event. neu begutachtet werden.
Bei einer teilweisen EM-Rente sind Sie ja für 3 bis unter 6 Stunden erwerbsfähig und können, sollten und müssen sogar einer Tätigkeit ( 400 € Job und mehr ) nachgehen , um ihren Lebensunterhalt zu sichern.