Guten Abend.
Wie meldet man den Zuverdienst dem Rententräger im Rahmen einer vollen EMR.
. Jeden Monat?
. Am Jahresende durch eigene Aufstellung?
. oder wie macht man das
Danke
Helga
Guten Abend.
Wie meldet man den Zuverdienst dem Rententräger im Rahmen einer vollen EMR.
. Jeden Monat?
. Am Jahresende durch eigene Aufstellung?
. oder wie macht man das
Danke
Helga
Danke
Helga
man macht das in freudiger Stimmung in der Hoffnung einen erheblichen Teil seines Zuverdienstes an die DRV abführen zu können
am besten mit Einschreibebrief, sonst behauptet einer von denen noch, die Briefe sind in der Sturmflut untergegangen
Danke
Helga
man macht das in freudiger Stimmung in der Hoffnung einen erheblichen Teil seines Zuverdienstes an die DRV abführen zu können
am besten mit Einschreibebrief, sonst behauptet einer von denen noch, die Briefe sind in der Sturmflut untergegangen
Danke
Helga
man macht das in freudiger Stimmung in der Hoffnung einen erheblichen Teil seines Zuverdienstes an die DRV abführen zu können
am besten mit Einschreibebrief, sonst behauptet einer von denen noch, die Briefe sind in der Sturmflut untergegangen
Danke
Helga
man macht das in freudiger Stimmung in der Hoffnung einen erheblichen Teil seines Zuverdienstes an die DRV abführen zu können
am besten mit Einschreibebrief, sonst behauptet einer von denen noch, die Briefe sind in der Sturmflut untergegangen
Danke
Helga
man macht das in freudiger Stimmung in der Hoffnung einen erheblichen Teil seines Zuverdienstes an die DRV abführen zu können
am besten mit Einschreibebrief, sonst behauptet einer von denen noch, die Briefe sind in der Sturmflut untergegangen
Danke
Helga
man macht das in freudiger Stimmung in der Hoffnung einen erheblichen Teil seines Zuverdienstes an die DRV abführen zu können
am besten mit Einschreibebrief, sonst behauptet einer von denen noch, die Briefe sind in der Sturmflut untergegangen
Warum postest du 5 mal den selben Unsinn?
Ein mal wäre schon zuviel gewesen!
Das ist einer von denen, die Anträge selbst ausfüllen, mehr als die Hälfte nicht verstehen und nicht oder unzureichend beantworten, Unterlagen nicht beifügen, sich über gerechtfertigte Rückfragen beklagen und dann noch behaupten, die Bürokraten hätten alles verschlampt ;-)
Daher vor dem Wegwerfen von allem 4 Kopien machen...!
zur Sache: Beschäftigungsaufnahme (auch Minijob) sofort beim Träger anzeigen - bleibt der HzV unkritisch (450 EUR/Monat bzw. 2x im Kalenderjahr das max. Doppelte), dann muss man nichts weiter tun - die Meldung vom AG kommt automatisch ins Rentenkonto. Erst wenn die Werte dann dort Fragen aufwerfen kommt eine Anfrage, ggf. wird dann eine monatliche Einzelaufstellung gewünscht - gerne dürfen Sie sich natürlich die Mühe machen, jeden Monat Ihre Lohnabrechnung einzureichen; geholfen ist damit aber ersteinmal niemandem. Anders natürlich, wenn Sie selbständig sind, dann die Werte jeden Monat überwachen und ggf. die Werte für die Steuererklärung planen (Einkünfte aus Gewerbebetrieb etc.).
Und: wenn etwas vom HzV angerechnet wird, dann geschieht das nach Recht und Gesetz, worüber man im Antrag und im Bescheid aufgeklärt wurde - zum Schutz aller Leistungsbezieher und Beitragszahler! (Stichwort: Solidargemeinschaft!)