An alle: Im Forum werden sachliche Fragen sachlich beantwortet. Fragen müssen hier gestellt werden dürfen... Wir verstehen uns ;-))
Es geht um die Entlassungsform "arbeitsunfähig" bei der Beendigung einer med. Reha. Die anschließende AU wird häufig vom Arzt während der Reha (bei der Abschlussuntersuchung) festgestellt und bescheinigt. Einige Krankenkassen haben damit ein Problem. Insoweit sollte der Hausarzt die weitere Krankschreibung bestätigen. Ist der Anspruch auf Krankengeld zum Zeitpunkt der Beendigung der Reha nicht schon erschöpft, wird erneut Krankengeld gezahlt - soweit eben ein Restanspruch besteht. Setzen Sie sich bei diesbezüglichen Fragen bitte umgehend mit Ihrer Krankenkasse auseinander.