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Experten-Antwort

Wie nun weiter?

von Holger Müller24.06.2012 | 16:14
1757 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bin seit 30 Jahren LKW-Fahrer und nun seit September 2011 krank. Ging absolut nicht mehr diesen Job zu machen und es wäre eine Gefahr für alle Beteiligten gewesen. Diagnose-Depression oder eben sehr modern Bourn out. Im Januar dann eine Reha,aber trotzdem als arbeitsunfähig entlassen,denn meinen Job als Fahrer kann ich nicht mehr ausüben (Angstzustände bei den Gedanken wieder auf den Bock zu müssen).Mit den Hinweiß und der Empfehlung einen LTA Antrag zu stellen und mich weiterhin vom Facharzt behandeln zu lassen. Den Antrag habe ich gestellt und wurde auch prombt abgelehnt,da ich wohl angeblich laut Gutachten mich erst mal "nur" ärztlich behandeln lassen soll,nur meine Krankenkasse sieht das anders. Steh nun zwichen Baum und Borke,denn ich möchte ja etwas Anderes machen,aber eine Chance müßte man mir erst mal geben und schließlich verlangt auch die Gesellschafft noch einige Jahre zu arbeiten. Was sollte man nun machen,denn wenn man immer wieder vor verschlossenen Türen steht,ist das nicht grad zum Vorteil zur Überwindung meiner Krankheit. Also,wie nun weiter?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.06.2012 | 16:20

Der LTA Antrag wurde laut Ihren Angaben abgelehnt. Auch der Widerspruch wurde abgelehnt.

Im Widerspruchsverfahren hat Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger die Ablehnung des LTA-Antrages überprüft. Man ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Ablehnung rechtmäßig und somit korrekt war. Demzufolge müsste man Ihnen einen Widerspruchsbescheid erteilt haben. Wenn der Sachverhalt so zutrifft, dann gibt es nur noch die letzte rechtliche Möglichkeit, d. h. sie müssten ein Klageverfahren gegen Ihren Rentenversicherungsträger führen. Der Ausgang ist dabei auch ungewiss. Brauchbare Hinweise und Erfahrungen kann ich nicht anbieten. Sie sollten aber auf jedem Fall mal eine persönlichen Rentenberatung bei einer Auskunfts–und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Man soll Ihnen dort nochmals –wenn der Sachverhalt klar ist- die rechtliche Seite erläutern. Vielleicht gibt es dann auch brauchbare Hinweise.

5 Antworten

Kimam 24.06.2012 | 16:26
Wie alt sind Sie? Schwerbeh.? usw.
Ärmchenam 24.06.2012 | 16:54
" Den Antrag habe ich gestellt und wurde auch prombt abgelehnt." Haben Sie denn keinen Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid eingelegt ?? Es ist doch wohl klar, das wenn man mit einem Bescheid nicht einverstanden ist diesen dann per Widerspruch angeht. Wie sonst bitte sollte man sonst sein Ziel erreichen ?
FranzosenRente60am 24.06.2012 | 17:12
Für normalsterbliche ist es halt nicht klar, wie bei der DRV gearbeitet wird. Erst mal generell alles ablehnen und gucken ob der Kunde nicht aufgibt. So ein Verhalten gibts im normalen Leben ja sonst nirgends. Also, immer Widerspruch einlegen, wenn was abgelehnt wird. Und wenn man bis in letzte Instanz gehen muß. Am besten Mitglied beim VDK oder sonstigem Sozialverband werden, denn ein SozialAnwalt parallel zu haben ist immer besser. FranzosenRente60
Holger Mülleram 25.06.2012 | 07:13
Hallo und erst mal danke für die Antworten. Also ich bin 53 Jahre und mit der passenden Arbeit auch einsatzfähig. Einen Widerspruch natürlich eingelegt,aber trotzdem abgelehnt. Sorry,aber suche hier brauchbare Hinweise und Erfahrungen.
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