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Experten-Antwort

Wie oft Befristung bei EM-Rente ?

von befristeter09.08.2013 | 20:40
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20 Antworten

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Ich beziehe eine volle EM-Rente, die jedoch befristet ist. Dies ist bereits meine 2. Befristung, zuvor ebenfalls volle EM-Rente, allerdings war der Befristungszeitraum kürzer. Wie oft kann ohne Unterbrechung eine volle EM-Rente hintereinander weg befristet werden, bevor eine unbefristete EM-Rente gewährt wird bzw. gewährt werden muss ? Vielen Dank für Ihre Kommentare.

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Antwort von tussi schließen wir uns an.

Renten wegen voller Erwerbsminderung, die auch von der Arbeitsmarktlage abhängig sind (Leistungsvermögen unter 6 Stunden) werden immer befristet geleistet.

Renten wegen voller Erwerbsminderung, die nicht von der Arbeitsmarktlage abhängig sind (Leistungsvermögen unter 3 Stunden) werden auf Zeit geleistet, es sei denn die Behebung der Erwerbsminderung ist unwahrscheinlich. Nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren unterstellt das Gesetz, dass die Behebung der Erwerbsminderung unwahrscheinlich ist. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird die Rente unbefristet geleistet.

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19 Antworten

Otto N.am 09.08.2013 | 20:49
Voraussetzung für eine unbefristete Zahlung von Erwerbsminderungsrente ist, dass es unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann. Solange also noch die Wahrscheinlichkeit einer Besserung besteht, dürfen Renten weiterhin befristet werden. Arbeitsmarktrenten werden grundsätzlich befristet, weil es ja denkbar ist, dass der Arbeitsmarkt irgendwann nicht mehr verschlossen ist.
Otto N.am 09.08.2013 | 21:17
Zitat von befristeter anzeigenausblenden
Ausnahmen bestätigen die Regel! Warum sollte eine Rente nach 9 Jahren zwingend unbefristet sein müssen, wenn eine Besserung der Erwerbsminderung nach wie vor möglich ist? Es ist sogar möglich, unbefristete Renten aus den selben Gründen wieder zu entziehen. Auch wenn das selten passiert!
befristeteram 09.08.2013 | 21:09
Habe mal gelesen, dass maximal 3x hintereinandet bzw. 9 Jahre befristet werden darf. Stimmt dies ?
befristeteram 09.08.2013 | 21:50
Was passiert eigentlich, wenn ich gegen einen neuen Befristungsbescheid Widerspruch einlege und auf eine unbefristete Rente klage ? Wird dann die weitete Rentenzahlung erst einmal eingestellt odet wird bis zur gerichtlichen Entscheidung die neue Rente gezahlt ?
tussiam 10.08.2013 | 11:54
Hallo, wen Sie eine Arbeitsmarktrente erhalten wird diese nur befristet erteilt. Haben Sie eine medizinische volle Erwerbsminderungsrente wird diese nach 9 Jahre befristung auf Dauer erteilt weil der Gesetzgeber dann davon ausgeht das es unwahrscheinlich ist , dass die Erwerbsminderung behoben werden kann. Allerdings kan diese alle 2 Jahre überprüft werden oder auch wieder entzogen werden, wenn die Erwerbsminderung nicht mehr gegeben ist( aber sehr sehr selten). Also nach 9 Jahre befristung muss lt. SGB die Rente auf Dauer gewährt werden.
Otto N.am 10.08.2013 | 13:57
Wo steht das mit dem "MUSS"?
Lexam 10.08.2013 | 14:14
§ 102 Abs. 2 S. 5 SGB VI: "Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen." Es gilt die gesetzliche VERMUTUNG, dass nach 9 Jahren Erwerbsminderung diese dauerhaft vorliegt. Wortwörtlich IST davon auszugehen -> muss. Allerdings sind gesetzliche Vermutung widerlegbar, d.h eine spätere Überprüfung des Gesundheitszustands ist legitim.
tussiam 10.08.2013 | 14:24
so ist es otto n :-))
Pensionäram 10.08.2013 | 16:07
Gott sei Dank bin ich Beamter. Pensions-Befristungen ? Das wäre ja noch schöner ! Da gibt es keine halben Beamten, sondern nur Volle. Prost !
Klartextam 12.08.2013 | 21:16
Zitat von Otto N. anzeigenausblenden
Nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren unterstellt das Gesetz, dass die Behebung der Erwerbsminderung unwahrscheinlich ist. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird die Rente unbefristet geleistet.
Und was nützt das, wenn nach 2 Jahren die erste Überprüfung erfolgt und die Rente daraufhin wieder entzogen wird? Fakt ist, dass es keine unbefristeten Renten gibt, solange die Gutachter eine Behebung der Erwerbsminderung für möglich halten. Dann wird eben alle 2 Jahre neu geprüft, auch wenn im Rentenbescheid keine Befristung vermerkt ist!
Oh Mann. Wieder einer der keine Ahnung hat.... 1. Wird eben n i c h t jede unbefristete EM-Rente nach Zuerkennung überhaupt noch mal geprüft. 2. ist diese Überprüfung eine Sonderform der DRV Bund, Berlin und erfolgt rein papiermässig und routinemäßig im 2 Jahresryhtmus völlig ohne Gutachter. Habe das Verfahren schon 3 x durchlaufen und innerh. von 1 Woche ist die Bestätigung der Weiterbewiillung im Briefkasten. Alleine dieser Zeitrahmen zeigt ja das gar nichst medizinisch überprüft werden konnte ... Also ist eine unbefr. Rente immer besser und sicherer als eine nur befristet. Desweiteren müsste bei einer unbefristeten Rente erstmal ein Rentenentzugsverfahren eingelietet werden wo der Betroffene VORHER gehört werden müsste. Da werden dann schon die meisten Überprüfungen sofrort wieder abgeblasen. Solte dann noch bei 1 % wirklich das Rentenentzugsverfahren seitens der RV betrieben werden hat dies sicher seinen - berechtigten ! - Grund, wobei die RV dabei in der Beweispflicht ist. Bei einer befristetn Rente ist dies genau umgekehrt und der Antragsteller ist in der Beweispflicht seine EM zu " bewesein " . Auch und gerade darum ist eine unbefr. Rente " besser ", weil es viel schwieriger für die RV eine unbr. rente wieder zu entziehen als eine befristete zu verlängern.. Eine befristete Rente verlängert zu bekommen ist hingegen darum faktisch schwerer.
Otto N.am 12.08.2013 | 20:52
Und was nützt das, wenn nach 2 Jahren die erste Überprüfung erfolgt und die Rente daraufhin wieder entzogen wird? Fakt ist, dass es keine unbefristeten Renten gibt, solange die Gutachter eine Behebung der Erwerbsminderung für möglich halten. Dann wird eben alle 2 Jahre neu geprüft, auch wenn im Rentenbescheid keine Befristung vermerkt ist!
befristeteram 12.08.2013 | 23:05
Erst einmal vielen Dank an alle für die Beiträge ! Scheint ein Thema zu sein, das nicht nur mich interessiert. @tussi: vielen Dank für den Tip mit den 9 Jahren. Das gibt mir Hoffnung. @klartext: ebenfalls vielen Dank für den Erfahrungsbericht. Ich werde Ihren Beitrag auf jeden Fall aufheben für die Zukunft. @otto n.: in gewisser Weise auch Dank an Sie, denn immerhin haben Sie den Ball ins Rollen gebracht. Dennoch: sind Sie Renten-Gutachter oder arbeiten Sie für die RV Bund in Berlin ? Ihre Auffassung erinnert mich irgendwie an Telefonate mit dieser Behörde. Trotzdem : nochmals auch Dank an Sie.
Klartextam 13.08.2013 | 10:14
Wie gesagt sind die 9 Jahre die HÖCHSTgrenze der Befrsistung die von der RV nicht immer und unebedngt ausgeschöpft wird oder ausgeschöpft werden muss. In ganz vielen Fällen die ich kenne wird schon weit vor diesen 9 Jahren eine unbefristete EM-Rente dann zuerkannt. Bei mir war dies z.b. nach 4 Jahren so der Fall. Dies ist z.b. oft bei der zweiten oder dritten Verlängerung der Fall, wenn der Arzt bei der DRV dann auch (ein)sieht das immer noch die selben Erkrankugen und Einschränkungen weiterhin bestehen bzw. sich sogar noch verschlechtert haben. Es ist darum vom allergrösster Wcihtigkeit und Bedeutung bei jedem Verlängrerungsantrag immer selbst ärztliche Unterlagen von FACHärzten beizubringen die ihr Anliegen - auch nach einer Dauerrente - mediznisch untermauern. Dies gilt aber alles nur bei einer vollen EM-Rente aus rein med. Gründen und nicht bei einer sog. Arbeitsmarktrente. Die kann nie auf Dauer geleistet werden, sonderrn muss immer wieder verlängert werden bis max. dann zur Altersgrenze.
Otto N.am 13.08.2013 | 15:22
Zitat von Klartext anzeigenausblenden
Lesen scheint nicht gerade Ihre Stärke zu sein, was? ich habe keinesfalls behauptet, dass in jedem Fall alle 2 Jahre eine turnusmäßige Überprüfung stattfindet, sondern lediglich darauf hingewiesen, dass das sein kann, wenn die sozialmedizinischen Gutachter eine Besserung der Erwerbsminderung auch nach 9 Jahren noch für möglich halten. Und dann sind keinesfalls nur "Standard-Fragebögen" erlaubt, sondern das volle Programm. Und das gilt nicht nur die DRV-Bund, sondern für jeden anderen Regionalträger auch! Jemand wie Sie, der nach eigenen Angaben mehr Ahnung haben will als ich, sollte eigentlich wissen, dass keine "Rentenentzugsverfahren" eingeleitet werden müssen, sondern "Rentenentziehungsverfahren". Und sollte es tatsächlich nur in 1 Prozent aller Fälle vorkommen, dass solche Überprüfungen zum Rentenentzug führen, dann interessiert es die betroffenen Leute nicht im Geringsten, dass die übrigen 99 Prozent ihre Rente behalten dürfen, sehen Sie das nicht auch so? Mal abgesehen davon, dass eine Chance von 1 : 100 gar nicht mal so gering ist! Aber wie schön, dass wenigstens SIE die große Ahnung haben.....
??am 13.08.2013 | 15:26
Zitat von Otto N. anzeigenausblenden
Oh Mann. Wieder einer der keine Ahnung hat.... 1. Wird eben n i c h t jede unbefristete EM-Rente nach Zuerkennung überhaupt noch mal geprüft. 2. ist diese Überprüfung eine Sonderform der DRV Bund, Berlin und erfolgt rein papiermässig und routinemäßig im 2 Jahresryhtmus völlig ohne Gutachter. Desweiteren müsste bei einer unbefristeten Rente erstmal ein Rentenentzugsverfahren eingelietet werden....
Lesen scheint nicht gerade Ihre Stärke zu sein, was? ich habe keinesfalls behauptet, dass in jedem Fall alle 2 Jahre eine turnusmäßige Überprüfung stattfindet, sondern lediglich darauf hingewiesen, dass das sein kann, wenn die sozialmedizinischen Gutachter eine Besserung der Erwerbsminderung auch nach 9 Jahren noch für möglich halten. Und dann sind keinesfalls nur "Standard-Fragebögen" erlaubt, sondern das volle Programm. Und das gilt nicht nur die DRV-Bund, sondern für jeden anderen Regionalträger auch! Jemand wie Sie, der nach eigenen Angaben mehr Ahnung haben will als ich, sollte eigentlich wissen, dass keine "Rentenentzugsverfahren" eingeleitet werden müssen, sondern "Rentenentziehungsverfahren". Und sollte es tatsächlich nur in 1 Prozent aller Fälle vorkommen, dass solche Überprüfungen zum Rentenentzug führen, dann interessiert es die betroffenen Leute nicht im Geringsten, dass die übrigen 99 Prozent ihre Rente behalten dürfen, sehen Sie das nicht auch so? Mal abgesehen davon, dass eine Chance von 1 : 100 gar nicht mal so gering ist! Aber wie schön, dass wenigstens SIE die große Ahnung haben.....
Hui jetzt haben Sie es Ihm aber gegeben, dem Klartext.
befristeteram 13.08.2013 | 18:15
Ich denke, dass beide Seiten im Recht sind. Selbst wenn nach spätestens 9 Jahren eine unbefristete Rente gewährt wird, sollte man sich nicht in Sicherheit wiegen. Überprüft werden kann die Rente ohnehin jederzeit. Die juristischen Feinheiten sind wohl komplexer :was ist wahrscheinlicher bzw. juristisch einfacher ? Den Verlängerungsantrag ablehnen oder eine Rente entziehen. Dies mögen Sozialrechtler klären. Ich bin jedenfalls mehr als zufrieden mit der Diskussion !
=//=am 14.08.2013 | 11:42
Es ist ganz klar wahrscheinlicher, einen Weitergewährungsantrag abzulehnen als eine Rente zu entziehen. Denn in der Regel wird ja eine Zeitrente gewährt, weil eine Besserung des Gesundheitszustandes in diesem Zeitrahmen NICHT unwahrscheinlich ist. Dagegen muss bei der Rentenentziehung eine WESENTLICHE Besserung des Gesundheitszustandes festgestellt werden. Und dies ist nicht ganz so einfach, wenn bisher eine Dauerrente gewährt wurde.
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