Zitiert von: Klartext
Oh Mann. Wieder einer der keine Ahnung hat....
1. Wird eben n i c h t jede unbefristete EM-Rente nach Zuerkennung überhaupt noch mal geprüft. 2. ist diese Überprüfung eine Sonderform der DRV Bund, Berlin und erfolgt rein papiermässig und routinemäßig im 2 Jahresryhtmus völlig ohne Gutachter.
Desweiteren müsste bei einer unbefristeten Rente erstmal ein Rentenentzugsverfahren eingelietet werden....
Lesen scheint nicht gerade Ihre Stärke zu sein, was?
ich habe keinesfalls behauptet, dass in jedem Fall alle 2 Jahre eine turnusmäßige Überprüfung stattfindet, sondern lediglich darauf hingewiesen, dass das sein kann, wenn die sozialmedizinischen Gutachter eine Besserung der Erwerbsminderung auch nach 9 Jahren noch für möglich halten.
Und dann sind keinesfalls nur "Standard-Fragebögen" erlaubt, sondern das volle Programm.
Und das gilt nicht nur die DRV-Bund, sondern für jeden anderen Regionalträger auch!
Jemand wie Sie, der nach eigenen Angaben mehr Ahnung haben will als ich, sollte eigentlich wissen, dass keine "Rentenentzugsverfahren" eingeleitet werden müssen, sondern "Rentenentziehungsverfahren".
Und sollte es tatsächlich nur in 1 Prozent aller Fälle vorkommen, dass solche Überprüfungen zum Rentenentzug führen, dann interessiert es die betroffenen Leute nicht im Geringsten, dass die übrigen 99 Prozent ihre Rente behalten dürfen, sehen Sie das nicht auch so?
Mal abgesehen davon, dass eine Chance von 1 : 100 gar nicht mal so gering ist!
Aber wie schön, dass wenigstens SIE die große Ahnung haben.....