Natürlich kann jemand als für 5 Stunden arbeitsfähig erachtet werden und die Aussicht auf eine Besserung verneint werden. Das wäre eine klassische Arbeitsmarktrente, bei der eine erneute ärztliche Untersuchung unterbleiben kann. In diesem Fall ist die Verlängerung reine Formsache.
Was meinen Sie mit "nicht angesagt"? Angesagt sind in der Praxis alle auch theoretisch denkbaren Möglichkeiten.
Es gibt auch den Fall, dass bei gleichem zeitlichen Leistungsvermögen von 5 Stunden eine Besserungsaussicht noch besteht. Das ergibt dann auch eine Arbeitsmarktrente, jedoch mit dem Erfordernis der ärztlichen Untersuchung, weil gleichzeitig nicht auszuschließen ist, dass der Rentenanspruch bei Ende der Zeitrente wegen Besserung des Leistungsvermögens tatsächlich endet.
Das eine Nachprüfung nicht angenehm ist, liegt in der Natur der Sache. Haben Sie eine bessere Lösung? Wenig beruhigend ist es für Betroffene, wenn man Ihnen zu erklären versucht, dass Sie gegen alles und jedes Widerspruch und Klage erheben sollen.
Wenn Sie meine Beiträge im Forum gelesen haben, dürfte Ihnen auch bekannt sein, dass ich kein Freund von sogenannten "Routineüberprüfungen" bin. Es gibt Versicherungsträger, bei denen sich die Einsicht, bereits seit Jahren durchgesetzt hat, dass die sogenannten "Selbstauskünfte" sich als nicht zielführend erwiesen haben. Als Quellen der unnötigen Beschäftigung von Verwaltung erkannt, wurden sie schlicht abgeschafft. Überprüfungen erfolgen nur noch nach ärztlich verfügter Terminierung und bei konkreter Erfordernis.
Verursachen Sie also bei den Menschen nicht unnötige Panik und unterstellen Sie nicht, dass die DRV willkürlich agiert. Dagegen kann man sich im konkret nachweisbaren Fall wehren (siehe § 60 Abs. 1 Nr. SGB 1).
http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/__60.html