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Wie Rehaantrag in Rentenantrag umwandeln?

von Ahnungslos30.11.2008 | 12:58
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin seit 11 Monaten arbeitsunfähig. Ich habe von mir aus einen Reha-Antrag gestellt. Dieser Antrag wurde von der Krankenkasse so behandelt und gesehen, als hätte ich ihn nach ihrer Aufforderung gestellt. Ich wurde aus der Reha als "leistungsunfähig" (weniger als 3 Std.) entlassen. Dies wurde mir mündlich mitgeteilt, den Entlassungsbericht wird mein Arzt in den nächsten Tagen erhalten. Wird mein Reha-Antrag automatisch als Rentenantrag behandelt??? Muss ich noch einen Rentenantrag stellen? Ich bin völlig ahnungslos, was soll ich machen, wie soll ich weiter vorgehen, gibt es Fristen, auf die ich achten soll? Ich bin dankbar für jede Hilfe.

9 Antworten

???am 30.11.2008 | 14:25
Wenn die DRV aufgrund der Angaben im Entlassungsbericht dazu kommt, dass Sie erwerbsgemindert sind. erhalten Sie ein Anschreiben, in dem Sie zur Rentenantragstellung aufgefordert werden. Sollten Sie innerhalb von 4 Wochen, nachdem Ihr Arzt den Bericht erhalten hat, noch nichts von der DRV gehör haben, können Sie dort ja mal nachfragen. Bedenken Sie aber, dass Ihre Rente wahrscheinlich niedriger ist als Ihr Krankengeld. Ein allzu großer Eifer könnte Ihnen finanzielle Einbußen bringen.
Corlettoam 30.11.2008 | 14:39
Das Sie - ohne Aufforderung durch die Krankenkasse - den Rehaantrag frühzeitig selber gestellt haben, war natürlich nicht so gut. Grundsätzlich ist es ( finanziell durch das meist höhere Krankengeld ) immer besser, die Aufforderung der KK abzuwarten - die volle 10 Wochen Frist dazu - auszuschöpfen und dann erst den Antrag zu stellen. Wenn die med. Reha eine Erwerbsminderung ergeben hat, wird die RV - im Regelfall ! - dieser Einschätzung auch folgen und ihren Rehanatrag in einen EM-Rentenantrag umdeuten. Sie müssen aber dann noch einen EM-Rentenantrag ausfüllen ( wird ihnen automatisch von er RV zugesandt werden ) Sie können jetzt die weitere Entwicklung in Ruhe abwarten und alles auf sich zukommen lassen. Sie bekommen bis zum Rentenbescheid ja solange ihr KK-Geld erstmal weiter.
Ahnungslosam 30.11.2008 | 14:46
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Es gehen unzählige Fragen durch meinen Kopf. Ich bin 56. Werde wahrscheinlich eine befristete EU-Rente bekommen. Ab wann wird diese Rente gelten? Ab Reha-Antragstellung (also Mai 08) oder ab meiner Rentenantragstellung (wegen Umdeutung, wahrscheinlich ab Jan. 09)? Natürlich wird meine Rente weniger sein als mein Krankengeld. Muss ich dann die Differenz zurückzahlen? Habe ich überhaupt Spielräume?
Corlettoam 30.11.2008 | 15:03
Aber wann die EM-Rente eventuell auch rückwirkend bei Ihnen gilt, kann ihnen hier niemand sagen. Der Zeitpunkt des Eintritts des Leitunsgfalles wird individuell von der med. Abteilung der RV festgelegt und zwar anhand der vorliegenden ärztlichen Berichte und vor allem auch anhand des jetzt erstellten Rehagutachtens. Es ist nicht so, das zum Beispiel der 1. Tag der Krankschreibung oder ähnlcihes einfach so genommen wird. Dies kann auch ein OP Termin, der Tag der Rehaantragstellung oder ( wie bei mir ) der Antrittstag der med. Reha sein. " Spielräme " wie Sie es ausdrücken haben Sie dabei nicht. Ist Ihre Rente bzw. die Rentennachzahlung niedriger als ihr in diesem Zeitraum gezahltes Krankengeld, brauchen Sie NICHTS zurück zahlen. Umgekehrt würden Sie natürlich die Differenz ausgezahlt bekommen !
Ahnungslosam 30.11.2008 | 15:27
Herzlichen Dank für die Antworten, die mir echt geholfen haben...
Rosannaam 30.11.2008 | 18:32
Warten Sie ab, bis die DRV Ihnen mitteilt, dass Sie den formellen Rentenantrag stellen sollen. In der Regel werden die Formulare nicht zugesandt, sondern Sie sollten den Rentenantrag direkt bei der DRV oder einer Aussenstelle stellen. Vereinbaren Sie dann hierzu einen Termin, der ja nicht gerade in der nächsten Woche sein muß! Dann können Sie noch ein bißchen Zeit schinden für´s Krankengeld. :-))
Rosannaam 01.12.2008 | 10:39
Hallo Corletto, >>Es ist nicht so, das zum Beispiel der 1. Tag der Krankschreibung oder ähnlcihes einfach so genommen wird.<< DOCH! Das ist eigentlich mehr die Regel als die Ausnahme. Meistens nur dann, wenn kein AU-Beginn feststeht (z.B. bei Arbeitslosen, Hausfrauen, Selbständigen etc.), nehmen wir das Datum des Reha- oder Rentenantrags, die Aufnahme ins Krankenhaus, einen OP-Termin o.ä. als Leistungsfall. MfG Rosanna.
Corlettoam 01.12.2008 | 11:54
Danke @Rosanne für die Richtigstellung. Da frage ich mich allerdings, warum in meinem Fall der 1. Tag der med. Reha als Leitungsfalle genommen wurde, obwohl ich bis dahin schon satte 6 Moante ununterbrochen krank geschrieben war.... Aber durch die KK-Geld Zahlung in diesen 6 Monaten , ist dies ja sogar für mich finanziell von Vorteil gewesen.
Rosannaam 01.12.2008 | 13:14
@Corletto Sie wissen ja: Keine Regel ohne Ausnahme! ;-)) Ich persönlich und auch meine Kollegen nehmen nur ganz selten den Reha-Beginn als Leistungsfall. Wenn eine Reha nicht zum gewünschten Erfolg geführt hat, ist m.E. meistens die davor begonnene Arbeitsunfähigkeit URSÄCHLICH. Deshalb diese dann auch als Leistungsfall. Zur Verdeutlichung, was den Unterschied ausmacht/ausmachen kann, folgendes Beispiel: AU seit 01/2008 Beginn Reha 21.07.2008 Reha-Antragstellung 02.07.2008 (Umdeutung nach § 116 SGB VI) Rentenbeginn bei Leistungsfall AU > 01.07.2008, da Antrag nicht in der Frist des § 99 Abs. 1 Satz 1 SGB VI oder Rentenbeginn bei Leistungsfall Beginn Reha > 01.08.2008 Einen Vorteil beim SPÄTEREN Leistungsfall/Rentenbeginn sehe ich darin, dass bei dem späteren Leistungsfall die bis zu diesem Monat entrichteten Beitragszeiten (durch KG-Bezug) noch berücksichtigt werden. Dadurch gehen Ihnen aber die paar Monate Zurechnungszeit "flöten", sofern Sie noch keine 60 Jahre alt sind. UND für den 1 Monat haben Sie natürlich das (vermutlich) höhere KG erhalten. 6 Monate macht es bei diesem Beispiel jedoch nicht aus. MfG Rosanna.
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