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Wie sind die Bestimmungen genau ??

von Fragende16.01.2009 | 16:16
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Fragen kreiseln in meinem Kopf. Meine " äußerst nette " Krankenkassenbearbeiterin meinte, ich solle mir genau überlegen, wie es mit mir weitergehen soll. Entweder eine befristete Rente beantragen oder wieder auf Arbeit gehen. Eine Reha-Antragstellung und auch der Widerspruch wurden abgelehnt, mit der Begründung, daß es nur ambulante Fachbehandlung gebe. Das glaube ich sogar, weil die Diagnose ziemlich selten ist und mein Neurologe hält sich auch bedeckt. Nun bin ich Tag und Nacht am Überlegen, ob ich einen 11-Stunden-Tag an die 50km entfernte Arbeitsstelle schaffe. Aber mit vorheriger Wiedereingliederung auf Krankenschein. Die Krankheit ist chronisch geworden. Vor dem Aussteuern habe ich aber auch Angst, habe sowas noch nie durch, bin 40 Jahre und in der 45. Woche krank. Da es wohl wahrscheinlich doch ab und zu mal passieren kann, daß ich krank werde (chronisch) frage ich mich nun, wie lange muß den Kopf unter dem Arm tragen, bevor die 78 Wochen von vorne beginnen bzw. wie sind die Festlegungen, wenn ich nach 2 Monaten bereits wieder zum Arzt auf Krankenschein muß ??? Zählen da schon die 6 Wochen Entgeltfortzahlung ?? Meine Krankenkassenbearbeiterin ist diesbezüglich nicht sehr auskunftsbereit und ich weiß nicht, wohin ich mich noch wenden könnte. Wehe man wird in Deutschland krank - furchtbar. Mit freundlichen Grüßen die Fragende

3 Antworten

Schadeam 16.01.2009 | 18:29
und was denken Sie, was die Dame der Krankenkasse Ihnen sagen soll? Außer der Arbeitsaufnahme oder einem Rentenantrag (bei dem keiner weiß, ob die Rente bewilligt wird), gibt es kaum Alternativen. Höchstens arbeitslos werden, oder andere Arbeit- vielleicht beim gleichen Arbeitgeber? suchen, die weniger stressig ist. Aber da müssen Sie selbst tätig werden. Ach ja, vielleicht noch eine berufliche Reha - aber auch da müssen Sie sich überlegen, was für eine Richtung Sie anstreben. Was wollen Sie sonst noch wissen?
Pythiaam 16.01.2009 | 17:04
Wehe man wird in Deutschland krank - furchtbar. Dann sollten Sie aber nicht vergessen,98% der Weltbevölkerung würde ganz bestimmt lieber in Deutschland krank als in den entsprechenden Heimatländern.
Corlettoam 16.01.2009 | 18:12
Im Prinzig hat ihre " nette Krankenkassenbearbeiterin " ja schon recht. Da ihr Rehaantrag auch im Widerspruch abgelehnt wurde ( da eine ambulante Behandlung ausreichen würde ) , würde - bei aller Zurückhaltung in Unkenntnis ihrer genauen Erkrankung - wohl dann auch ein EM-Rentenantrag abgelehnt werden. Insofern bleiben Ihnen wahrlich nicht viele Möglichkeiten.... Bei der Krankengeldzahlung ist einzig und alleine die sogenannte Blockfrist entscheidend. Sie beträgt 3 Jahre, ist eine starre Frist und beginnt mit dem 1. Tag der Krankschreibung und endet eben auf den Tag genau 3 Jahre später. INNERHALB dieser 3 Jahre haben Sie Anspruch auf maximal 78 Wochen Krankengeld und zwar wegen derselben Erkrankung. Nach den 3 Jahren ist der Anspruch verloren und Sie müssten sich erst wieder einen erneuen Krankengeldanspruch durch eine (kranken)-versicherungspflichtige Tätigkeit erwerben. Diesen neuen Krankengeldanspruch erwerben Sie aber erst nach 6 Monaten ununterbrochener Beschäftigung. In ihrem Fall haben Sie ja noch Anspruch auf 33 Wochen Krankengeldzahlung. Bitte beachten Sie, das eine Widereingliederrung - da Sie ja während dieser Zeit weiterhin krank geschrieben sind - zu Lasten dieses Zeitraumes gehen würde ! Das heisst , wenn Sie nach der Widereingliederung wieder krank würden, hätten Sie noch ( Rest )anspruch auf den nach der Widereingliederung übrig gebliebenen Zeitraum bis zu den 78 Wochen - aber nur wenn die 3 jährige Blockfrist noch nicht um ist !! Wenn Sie natürlich jetzt noch Wochen mit dem Beginn der Widereingliederung warten - könnte Ihnen am Ende die Zeit tatsächlich weglaufen. Ihnen bliebe dann nach der Aussteuerung durch die Krankenkasse nur der Weg zur Agentur für Arbeit ( wegen ALG I - aber auch hier nur wenn Sie alle Anspruchsvoraussetzungen zur Zahlung von ALG I erfüllen. http://de.wikipedia.org/wiki/Krankengeld
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