Entweder durch den VD 510, der von der Hochschule auszufüllen ist; oder mit der Im- und Exmatrikulation und Zeugnis. Die Beglaubigungen können Sie umgehen, indem Sie die Unterlagen direkt bei einer amtlichen Stelle vorlegen. Adressen in diesem Forum
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Entweder durch den VD 510, der von der Hochschule auszufüllen ist; oder mit der Im- und Exmatrikulation und Zeugnis. Die Beglaubigungen können Sie umgehen, indem Sie die Unterlagen direkt bei einer amtlichen Stelle vorlegen. Adressen in diesem Forum
Fordern Sie bei der Hochschule eine Bescheinigung über Ihr Studium für Rentenzwecke an und übersenden dies Ihrem Rentenversicherungsträger. Kopien von Unterlagen zur Rentenzwecke können Sie bei Ihrer Gemeinde/Versicherungsamt oder bei jedem Rentenversicherungsträger beglaubigen bzw bestätigen lassen. Diese Beglaubigungen sind kostenfrei.
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Fordern Sie bei Ihrer zuständigen Hochschule eine Bescheinigung zur Rentenzwecke über Ihr ges. Studium an und reichen dies dem Rententräger nach.
Ihre Deutche Rentenversicherung
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