Guten Tag,
ich werde -wie soviele hier- bald ausgesteuert und werde dann einen EU-Antrag stellen.
Aber wie genau funktioniert das in der Praxis?
Den Fordruck habe ich mir runtergeladen.
Anwort :
Dann entweder selber den Antrag ausfüllen oder bei ihrer Stadtverwaltung ausfüllen lassen ( vorher telf. Termin dazu absprechen ) !
Aber welche Unterlagen muß ich beifügen?
Anwort :
Keine.
Muß der Arzt ein spezielles Attest ausstellen?
Antwort :
Nein. Sie sollten alle ärztlichen Unterlagen die Sie bersits vorliegen haben in Kopie beifügen. Aber jetzt nicht extra bei ihren Ärzten welche anfordern. Das macht dann schon die Rentenversicheruing selber !
Wohin schicke ich es?
Anwort :
Zu der für SIE zuständigen Rentenversicherung oder wenn Sie den nicht kennen, dann zur DRV Bund in Berlin. Die senden den Antrag dann an die richtigen Kollegen schon weiter !
Muß ich die Kasse informieren?
Antwort :
Wenn Sie erst n a c h Aussteuerung einen EM-Antarg stellen brauchen Sie die Krankenkasse NICHT zu informieren. Stellen Sie den Antrag noch VOR Aussteuerung , sollten Sie ihre KK sehr wohl informieren !
Muß ich das ARbeitsamt informieren?
(Ich gehe vom Krankengeld ins ALG1 durch die Nahtlosregelung über).
Antwort :
Ja - natürlich müssen Sie ihr Agentur für Arbeit informieren - sonst bekommen Sie ja kein ALG I.
Sie sollten auch bereits ca. 2 Monate VOR dem Aussteuerungstermin ihre AfA aufsuchen und Sachverhalt schildern !
Und:
Darf ich mein Arbeitsverhältnis kündigen (noch während Krankengeldbezug), zeitgleich eine Wiedereingliederung abbrechen und den EU-Antrag stellen?
Antwort :
Ja - natürlich können Sie jederzeit ihr Arbeitsverhältnis unter Einhaltung ihrer Kündigungsfrist selbst kündigen.
Ob dies sinnvoll ist oder nicht steht auf aber auf einem ganz anderen Blatt.
In der Praxis ist eine Eigenkündigung n i c h t anzuraten , da Sie damit auf alle Ansprüche (wie auf eine Abfindung etc. ) gegenüber ihrem Arbeitgeber freiwillig und eigentlivh ohne Zwang verzichten wüden !
Bekomme ich evtl. dann Stress mit dem ARbeitsamt (mir stehen 12 Monate zu) wegen einer Sperre?
Antwort :
Nornalwerweise nicht. Allerdings sollten Sie die Eigenkündigung VORHER mit der AfA absprechen und somit allen Problemen hinsichtlich einer Sperrfrist aus dem Wege gehen. Hilfreich ist auch immer eine ärztliche Bescheinigung ihres behandelnden Arztes , welche die Kündigung aus gesundheitlichen Gründen nahelegt bzw. unterstützt.