Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Wie und wo stelle ich einen EU-Antrag? Aus Krankengeldbezug heraus!

von franzi10.06.2009 | 08:44
953 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag, ich werde -wie soviele hier- bald ausgesteuert und werde dann einen EU-Antrag stellen. Aber wie genau funktioniert das in der Praxis? Den Fordruck habe ich mir runtergeladen. Aber welche Unterlagen muß ich beifügen? Muß der Arzt ein spezielles Attest ausstellen? Wohin schicke ich es? Muß ich die Kasse informieren? Muß ich das ARbeitsamt informieren? (Ich gehe vom Krankengeld ins ALG1 durch die Nahtlosregelung über). Und: Darf ich mein Arbeitsverhältnis kündigen (noch während Krankengeldbezug), zeitgleich eine Wiedereingliederung abbrechen und den EU-Antrag stellen? Bekomme ich evtl. dann Stress mit dem ARbeitsamt (mir stehen 12 Monate zu) wegen einer Sperre? Ich möchte bei der Antragstellung keine Fehler machen! Danke franzi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrte Franzi,

wegen der Stellung eines Rentenantrages empfehlen wir Ihnen, sich mit einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder mit Ihrem Rathaus (Stadtverwaltung oder Ortsbehörde) in Verbindung zu setzen. Sofern Ihnen medizinische Unterlagen zur Verfügung stehen, nehmen Sie diese bitte mit.

Ihre zuständige Krankenkasse wird von der Rentenantragstellung mittels hierfür vorgesehenen Vordruck von der antragsaufnehmenden Stelle informiert. Zudem wäre es sinnvoll, auch die Agentur für Arbeit bei Stellung des Leistungsantrages hiervon in Kenntnis zu setzen.

Es empfielt sich Ihr Arbeitsverhältnis nicht selbst zu kündigen, ebenso sollten sie - sofern Ihr Gesundheitszustand dies zulässt - die Wiedereingliederung fortführen.

1 Antworten

Corlettoam 10.06.2009 | 09:23
Guten Tag, ich werde -wie soviele hier- bald ausgesteuert und werde dann einen EU-Antrag stellen. Aber wie genau funktioniert das in der Praxis? Den Fordruck habe ich mir runtergeladen. Anwort : Dann entweder selber den Antrag ausfüllen oder bei ihrer Stadtverwaltung ausfüllen lassen ( vorher telf. Termin dazu absprechen ) ! Aber welche Unterlagen muß ich beifügen? Anwort : Keine. Muß der Arzt ein spezielles Attest ausstellen? Antwort : Nein. Sie sollten alle ärztlichen Unterlagen die Sie bersits vorliegen haben in Kopie beifügen. Aber jetzt nicht extra bei ihren Ärzten welche anfordern. Das macht dann schon die Rentenversicheruing selber ! Wohin schicke ich es? Anwort : Zu der für SIE zuständigen Rentenversicherung oder wenn Sie den nicht kennen, dann zur DRV Bund in Berlin. Die senden den Antrag dann an die richtigen Kollegen schon weiter ! Muß ich die Kasse informieren? Antwort : Wenn Sie erst n a c h Aussteuerung einen EM-Antarg stellen brauchen Sie die Krankenkasse NICHT zu informieren. Stellen Sie den Antrag noch VOR Aussteuerung , sollten Sie ihre KK sehr wohl informieren ! Muß ich das ARbeitsamt informieren? (Ich gehe vom Krankengeld ins ALG1 durch die Nahtlosregelung über). Antwort : Ja - natürlich müssen Sie ihr Agentur für Arbeit informieren - sonst bekommen Sie ja kein ALG I. Sie sollten auch bereits ca. 2 Monate VOR dem Aussteuerungstermin ihre AfA aufsuchen und Sachverhalt schildern ! Und: Darf ich mein Arbeitsverhältnis kündigen (noch während Krankengeldbezug), zeitgleich eine Wiedereingliederung abbrechen und den EU-Antrag stellen? Antwort : Ja - natürlich können Sie jederzeit ihr Arbeitsverhältnis unter Einhaltung ihrer Kündigungsfrist selbst kündigen. Ob dies sinnvoll ist oder nicht steht auf aber auf einem ganz anderen Blatt. In der Praxis ist eine Eigenkündigung n i c h t anzuraten , da Sie damit auf alle Ansprüche (wie auf eine Abfindung etc. ) gegenüber ihrem Arbeitgeber freiwillig und eigentlivh ohne Zwang verzichten wüden ! Bekomme ich evtl. dann Stress mit dem ARbeitsamt (mir stehen 12 Monate zu) wegen einer Sperre? Antwort : Nornalwerweise nicht. Allerdings sollten Sie die Eigenkündigung VORHER mit der AfA absprechen und somit allen Problemen hinsichtlich einer Sperrfrist aus dem Wege gehen. Hilfreich ist auch immer eine ärztliche Bescheinigung ihres behandelnden Arztes , welche die Kündigung aus gesundheitlichen Gründen nahelegt bzw. unterstützt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026