Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Wie verhält sich das alles

von Pascal25.07.2008 | 15:03
1240 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Grüß Gott kurze Frage:Bin 55 Jahre und auf 3 Jahre voll EU.Im Rentenbescheid steht:Auf 3 Jahre befristet wegen nicht ganz unwahrscheinlichkeit der Besserung!Was soll ich davon halten??Geht das Ganze wieder mit Gutachter losunsw.oder reicht eine Stellungnahme meines Facharztes aus.Mit 58 bekomme ich eh keine Arbeitsstelle mehr,wir da nicht auch etwas Rücksicht genommen?? Bin Jahrgang 52.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie können nur in 3 Jahren einen Verlängerungsantrag stellen und bis dahin eben nur abwarten! Sollte sich Ihr Gesundheitszustand bis dahin gravierend verschlechtern, dann sofort den Verschlimmerungsantrag stellen.

4 Antworten

Realistam 25.07.2008 | 15:19
Selbst wenn man Ihnen eine "unbefristete" Rente bewilligt hätte, wären Sie nicht vor eventuellen Überprüfungen sicher. Und zwar völlig unabhängig von Ihrem Alter!
Schadeam 25.07.2008 | 15:14
stellen Sie in 3 Jahren Ihren Verlängerungsantrag. Kein Mensch weiß heute, ob dann in 3 Jahren eine Begutachtung gefordert wird oder ob es relativ problemlos über die Bühne geht. Als Alternative können Sie sich natürlich auch 3 Jahre lang alle möglichen Gedanken über hätte, wäre wenn und aber machen - Versuchen Sie ruhig und gelassen zu bleiben - Sie haben ja derzeit die Rente. Heute kann Ihnen nur ein Hellseher sagen, was in 3 Jahren passieren wird.
Rosannaam 25.07.2008 | 16:01
Ich stimme meinen Vorrednern zu. Noch ein ergänzender Hinweis: Für die gesetzliche RV ist NICHT massgebend, ob ein 58-jähriger noch einen Arbeitsplatz bekommt oder nicht. Dies ist Aufgabe und Angelegenheit der Arbeitsverwaltung! Es soll sogar schon bei 60-jährigen die EM-Rente abgelehnt worden sein....
Bedenken Sie,am 25.07.2008 | 19:51
wenn Sie 58 sind, liegen noch 9 Jahre Arbeit vor Ihnen. Da wird die Agentur ggf. schon was finden, keine Angst!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026