Guten Tag zusammen,
ein Arbeitnehmer mit Verdienst über BBG RV ist:
* am Anfang eines Jahres länger krank (nach der Arbeitgeberseitigen Lohnfortzahlung auch wenige Tage Krankengeldzahlung von der Krankenkasse)
* danach arbeitet er normal
* dann kurzzeitig für wenige Tage in Kurzarbeit
* danach arbeitet er normal und kommt am Jahresende mit seinem Normal-Lohn ohne Krankengeld und Kurzarbeitergeld über die BBG RV.
Wie vermeidet der Arbeitgeber eine Überzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen am Jahresende aus dem Lohn?
Ist es bzgl. Kurzarbeitsgeld und Normal-Lohn so einfach, dass der Arbeitgeber sowohl aus dem Lohn als auch für die Kurzarbeitszeit RV Beiträge abführt und im Jahresverlauf schicht aufhören muss, sobald die Beiträge entsprechend der BBG RV erreicht sind?
Wie würde der Arbeitgeber in dem o.g. Szenario die RV Beiträge wegen der Krankengeldzahlung mit kriegen, um die Berechnung korrekt zu machen, wann er aus Lohn wegen Erreichen der BBG RV aufhören muss? (die Beiträge aus dem Krankengeld laufen ja über die Krankenkasse und nicht den Arbeitgeber)
Falls da was schief laufen würde und überzahlt würde, würden ja nicht mehr als die Rentenpunkte aus der BBG RV gutgeschrieben - oder?
Sollte ich dann Anfangs des Folgejahres bei der RV um Korrektur & Rückzahlung bitten - oder?
Danke&Gruß,
Fragender