Um für das Jahr 2010 die volle Zulage zu erhalten, muss eine ledige Person grundsätzlich
4 % des sozialversicherungspflichtigen Entgelts des Jahres 2009 abzüglich 154 Euro (Grundzulage) einzahlen. Der Mindetseigenbeitrag beträgt 60 Euro. Einen Riesterrechner findet man auf dieser Internetseite unter der Rubrik Finanzrechner.