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Experten-Antwort

Wie viel Rente werde ich oder mein hinterbliebenes Kind bekommen?

von Felicitaborges17.05.2020 | 21:11
149 Ansichten
3 Antworten

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Hallo: Wenn ich Mindesfreibeiträge 5 Jahren bezahlt habe und auch eine Anrechnungszeit von 13 Jahren habe, wie viel Rente werde ich ggf. mein Kind bekommen? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Felicitaborges,

die vorhergehenden Hinweise von „Schade“ und „senf-dazu“ sind hilfreich.

Denn zutreffend ist, dass Sie aus der Renteninformation, die Sie einmal jährlich erhalten, wenn Sie Ihr 27. Lebensjahr vollendet haben und die sogenannte allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben, den aktuellen Stand Ihrer Rentenansprüche entnehmen können,

und zwar mit folgenden drei Größen: sowohl für eine Rente wegen Alters als auch für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Darüber hinaus enthält die Renteninformation eine Hochrechnung der Altersrentenansprüche zum Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze.

Weitere Informationen zur Renteninformation finden Sie unter:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Pressemappen/renteninformation/faq_renteninfo.html#1853a83f-80c6-4254-b5a0-780629298f09

Dabei sollten Sie beachten, dass die Angaben in Ihrer Renteninformation auf den bei Ihrem Rentenversicherungsträger für Sie gespeicherten Daten beruhen. Diese können Sie anhand eines sogenannten Versicherungsverlaufes kontrollieren. Haben Sie Ihren Versicherungsverlauf schon einmal kontrolliert oder schon einmal eine sogenannte Kontenklärung durchführen lassen?

Wenn nicht, können Sie einen aktuellen Versicherungsverlauf oder eine aktuelle Renteninformation problemlos online anfordern, unter:

https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

Waisenrenten werden regelmäßig bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent, die Vollwaisenrente 20 Prozent der Versichertenrente, auf die die verstorbene Person Anspruch gehabt hätte oder die sie bereits bezogen hat. Die Waise kann diese Rente längstens bis zum 27. Lebensjahr erhalten, wenn sie

• sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet (bei Unterbrechung oder Verzögerung durch Wehr- oder Zivildienst auch über den 27. Geburtstag hinaus).

• einen Freiwilligendienst leistet.

• behindert ist und deshalb nicht selbst für sich sorgen kann.

• sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, beispielsweise zwischen zwei Ausbildungen oder zwischen einem Freiwilligendienst und dem Ausbildungsbeginn.

Weitere Informationen zur Waisenrente finden Sie unter:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Renten-an-Hinterbliebene/renten_an_hinterbliebene.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

senf-dazuam 18.05.2020 | 08:42
Wenn Sie die allgemeine Wartezeit (5 Jahre Beiträge) errreicht haben, erhalten Sie jährlich eine Renteninformation, aus der Ihre mögliche Rente hervorgeht. Schätzen können Sie auch anhand des rechts unten (Abschnitt "Weitere Rechner") verfügbaren Rentenschätzers.
Schadeam 18.05.2020 | 08:39
5 Jahre Mindestbeitrag bringen 20-25 € Monatsrente.
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