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Experten-Antwort

Wie viel Stunden Arbeit bei Erwerbsminderungsrente

von Simone08.09.2021 | 08:38
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9 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, mir wurde seit 2010 eine unbefristete Rente ( bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze) wegen teilweiser Erwerbsminderung zugesprochen. Ich bin im November 1959 geboren. Gilt für mich auch die Regelung, dass ich nur unter 6 Stunden am Tag arbeiten darf oder gilt hier noch die alte Regelung von bis zu 6 Stunden für vor 61 geborene?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Simone,

Sie geben lediglich an, dass Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen.

Dies beinhaltet, dass Sie bzgl. Ihres Leistungsvermögens noch über drei Std., aber nur noch unter 6 Std. täglich arbeiten gehen können. Ob zusätzlich aufgrund Ihres Jahrgangs der sogenannte Berufsschutz bzw. auch eine Berufsunfähigkeit zu berücksichtigen ist, kann hier nicht beantwortet werden.

Prüfen Sie daher die getroffenen Aussagen im Rentenbescheid. Sie können hier ggfs. gerne zusätzlich aufkommende Fragen stellen.

Danke auch für die Hinweise z.B. von „es kommt darauf an“.

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8 Antworten

Siehe hieram 08.09.2021 | 08:57
Hallo Simone, bitte schauen Sie in Ihren letzten Rentenbescheid (Rentenerhöhung 2020 ?), was dort genau zum Thema Hinzuverdienst und zur Arbeitszeit angegeben ist. Ansonsten ist die aktuelle Regelung 'bis unter sechs Stunden' und hat mit dem Jahrgang nichts zu tun. Sofern Sie keine Teilzeitbeschäftigung haben/bekommen sollten Sie sich mit Ihrer zuständigen Rentenversicherung in Verbindung setzen, ob für Sie eine 'Arbeitsmarkrente' (=volle EM-Rente aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt in Frage kommt). Alles Gute!
Kaiseram 08.09.2021 | 09:44
Du darfst so viel arbeiten wie Du willst. Wer sollte Dir das verbieten?
Schlawickelam 08.09.2021 | 10:37
Sehr geehrte Damen und Herren, mir wurde seit 2010 eine unbefristete Rente ( bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze) wegen teilweiser Erwerbsminderung zugesprochen. Ich bin im November 1959 geboren. Gilt für mich auch die Regelung, dass ich nur unter 6 Stunden am Tag arbeiten darf oder gilt hier noch die alte Regelung von bis zu 6 Stunden für vor 61 geborene?
Du darfst so viel arbeiten wie Du willst. Wer sollte Dir das verbieten?
Natürlich darf sie so viel arbeiten wie sich möchte. Aber wenn die tägliche Arbeitszeit 6 Stunden oder mehr beträgt, gilt man nicht mehr als erwerbsgemindert.
kommt drauf anam 08.09.2021 | 11:08
Wenn Sie die teilweise Erwerbsminderungsrente wegen "Berufsunfähigkeit" bekommen, sind Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voll leistungsfähig und können dann selbstverständlich in "fremden" Berufen auch voll arbeiten. Sollten Sie dagegen tetsächlich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten können, muss auch Ihre Arbeitszeit sich in diesen Grenzen bewegen. Falls das Bescheid lesen allein nicht hilft, fragen Sie unbedingt bei Ihrer DRV nach!
Simoneam 09.09.2021 | 18:42
Hallo, in meinem ersten Rentenbescheid (2011)steht: "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, weil sie berufsunfähig sind:" Ich habe zwar den Beruf nicht gänzlich gewechselt, habe aber mit meinem Arbeitgeber die Arbeitsaufgaben so angepasst, dass ich mit meiner Behinderung, welche der Grund für diese Rente ist, 6 Stunden arbeiten könnte. Im Rentenbescheid steht dazu: "Sie können jedoch unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes eine Tätigkeit mindestens 6 Stunden täglich ausüben." In allen anderen weitern Rentenbescheiden taucht dies Formulierung dann nicht mehr auf. Das verunsichert mich. Von einem unabhängigen Rentenberater habe ich gehört: " mit Jahrgang 59 können sie 6 Stunden am Tag arbeiten:" Ich bin verunsichert, jemehr ich zu diesem Thema im Internet lese.
W°lfgangam 09.09.2021 | 21:17
Zitat von Schlawickel anzeigen
...ein weiterer 'Eintrag' für die "Gerüchteküche - die Tausend Rentenirrtümer", die vom Hörensagen /mein Nachbar aber /habe in der B*ld gelesen, entstehen ;-) Es geht um den konkreten Einzellfall im Rahmen der festgestellten/teilweisen EM + ggf. nach oben offenen Beschäftigungszeit ...für die Laiendarsteller *) hier spare ich mir weitere Ausführungen <- wird von der DRV individuell festgestellt. Gruß w. *) warum outen die sich hier eigentlich als völlig Ahnungslose und verunsichern damit Fragende zu einem bestimmten Sachverhalt? ;-) ...Russia-Cyber-Attack im Rentenforum? *gg
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