Diese Thematik ist nicht ganz einfach und das Ergebnis ist auf jeden Fall auch vom Einzelfall abhängig. Pauschal lässt sich dazu nicht allzu viel sagen. Ich will aber versuchen, Ihnen einen kurzen Überblick zu geben. Wenn Sie aber konkret vorhaben, eine Beschäftigung aufzunehmen, sollten Sie sich VORAB unbedingt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen und sich über die Auswirkungen speziell für Sie informieren lassen.
Liegt aus medizinischen Gründen Erwerbsunfähigkeit vor, so bedeutet dies, dass Sie - maximal - in Ihrem letzten Beruf und auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch über ein unter halbschichtiges Leistungsvermögen (Hälfte der tarifüblichen Arbeitszeit) verfügen.
Nehmen Sie nun eine Beschäftigung auf, die Ihrem gesundheitlichen Leistungsvermögen noch entspricht und erhalten Sie ein Entgelt von MEHR als 355 Euro (im Jahr 2008), sind Sie NICHT mehr erwerbsunfähig. Ggf. wäre dann aber zu prüfen, ob Sie nicht voll erwerbsgemindert im Sinne des seit dem 01.01.2001 geltenden Rechts sind. Üben Sie die Beschäftigung aber auf Kosten Ihrer Gesundheit aus, dürfte Erwerbsunfähigkeit weiterhin vorliegen, auch wenn Sie mehr als 355 Euro verdienen.
Aber noch einmal mein Rat: Informieren Sie sich bitte unbedingt VOR Aufnahme einer Beschäftigung bei Ihrem Rentenversicherungsträger über die (Nicht-)Konsequenzen!