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Experten-Antwort

Wie viel Übergangsgeld vom KK

von Dr.Lotto08.09.2019 | 14:29
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2 Antworten

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Moin Männer und Frauen, Ich bin zur Zeit in einer medizinische Reha, und erhalte demnächst mein Übergangsgeld. Jetzt habe ich gelesen, es sei deutlich weniger als das Krankengeld, wie kann das sein und wie viel weniger? Ich bin seit mehr als 12 Monaten AU, befinde mich in einem Arbeitsverhältnis, erhalte seit 12 Monaten Krankengeld. Wie wird es jetzt berechneter? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Auszug aus dem Kommentar zum § 48 SGB IX:“ Bei Personen, die bei Beginn der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben eine der in § 21 Abs. 3 SGB VI in Verbindung mit § 49 SGB IX genannten Sozialleistungen (wie zum Beispiel Krankengeld) bezogen haben und unmittelbar vor Beginn dieser Sozialleistung Pflichtbeiträge gezahlt haben, wird das dieser Leistung zugrunde liegende Arbeitsentgelt für das nunmehr festzusetzende Übergangsgeld übernommen, sofern der letzte Tag des dazugehörigen Bemessungszeitraumes in die Drei-Jahresfrist fällt.“ Gemäß § 46 SGB IX stellen 80 Prozent des letzten Bruttoarbeitsentgeltes (Regelentgelt) die Berechnungsgrundlage zur Berechnung des Übergangsgeldes dar (Beschränkung auf das Nettoarbeitsentgelt). Das Übergangsgeld beträgt dann 68 Prozent, bzw. bei Leistungsempfängern mit Kind oder pflegebedürftigen Ehepartner 75 Prozent dieser Berechnungsgrundlage.

Zu Ihrem Beispiel: Bruttoarbeitsentgelt vor Bezug des Krankengeldes in Höhe von 2500 Euro. Hieraus ergibt sich eine Berechnungsgrundlage (Regelentgelt) in Höhe von 2000 Euro und je nach persönlicher Situation berechnet sich ein monatliches Übergangsgeld (68 Prozent) von 1360 Euro.

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1 Antworten

Dr.Lottoam 08.09.2019 | 15:02
Ps: also mit wir viel weniger müsste ich rechnen, wenn mein Krankengeld z.B. 1500 Euro wäre, mein brutto Verdienst 2500
Deutsche Rentenversicherung
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