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Wie weiter nach lebenslanger BU-Rente?

von fischli11.10.2009 | 20:57
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5 Antworten

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seit 10 Jahren beziehe ich eine Rente, erst EU und nun seit ca. 2 Jahren BU. Nachdem meine Kinder nun alle soweit sind, dass sie zumindest in die Tagespflege können, frage ich mich wie es nun weiter gehen kann / soll. Was darf ich arbeiten? Ich war Krankenschwester, darf ich mich als Arzthelferin bewerben? Wo kann ich Hilfe bekommen, ist eine Umschulung in jedem Fall angebracht? Da sich derzeit auch noch ein Tennisarm manifetiert, bleibt mir wohl kaum noch viel übrig oder? Bei der Rentenversicherung vor Ort wird nur mit den Schultern gezuckt, keine Ahnung haben die Damen dort - frag mich nur warum die da sitzen. Darf ich mich zur Not selbständig machen oder gefährde ich damit meine Rente?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo fischli,

als Bu-Rentnerin dürfen Sie mehr als 400 € brutto hinzuverdienen. In ihrem Bescheid sind in der Anlage 19 die individuellen Hinzuverdienstgrenzen aufgeführt.

4 Antworten

mabuam 12.10.2009 | 07:54
Hallo, bei voller EU-Rente gilt allgemein die Hinzuverdienstgrenze von mtl. 400,00 €, die zwei mal im Jahr auf bis zu 800,00 ansteigen darf (z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld). Ob dies auf selbständiger oder angestellten Basis ist, spielt keine Rolle. Andernfalls reduziert sich die Rente gem. Bescheid.
Rosannaam 13.10.2009 | 20:23
Hallo Fischli, handelt es sich tatsächlich um eine BU-Rente oder um eine teilweise EM-Rente? Sie können selbstverständlich jederzeit bei der DRV eine "Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)" beantragen. Es wird dann geprüft, ob eine entsprechende Maßnahme bei Ihnen in Frage kommt und aufgrund Ihres Alters gewährt wird. Bei einer "älteren" Versicherten stehen die Chancen z.B. für eine Umschulung durch die DRV schlecht. Sie können sich auch als Arzthelferin bewerben. Vorher sollten Sie sich SCHRIFTLICH bei der DRV erkundigen, ob Sie ohne Gefährdung Ihrer Rente eine solche Tätigkeit ausüben können, und zwar unabhängig vom Hinzuverdienst. Erhalten Sie nämlich eine BU-Rente, könnte diese u.U. verloren gehen, wenn Sie den Beruf einer Arzthelferin ausüben können (evtl. wird eine solche Tätigkeit als "Verweisungsberuf" angesehen). Bei einer teilweisen EM-Rente ist dies nicht unbedingt der Fall. MfG Rosanna.
fischliam 13.10.2009 | 20:37
Liebe Rosanna, vielen Dank für die Antwort, die hilft mir eigentlich erst weiter, die beiden anderen Antworten waren im Grunde nicht meine Frage. Ich bin erst 36 und möchte nicht mehr länger daheim sitzen und auch nicht nur auf 400 Euro arbeiten. Vielen Dank für den Hinweis mit der Verweisung, denn ich bekomme tatsächlich eine BU-Rente nach altem Rentenrecht und keine EM-Rente nach neuem Recht. Ich habe mir jetzt einen Termin bei einem Rehaberater vor Ort geholt, möchte aber auch nicht unwissend dort auftauchen und wissen was wichtige Fragen sind.
Rosannaam 13.10.2009 | 21:52
Hallo fischli, ich würde Ihnen raten, dem Termin mit dem Reha-Fachberater gelassen entgegen zu sehen. Er wird Sie fragen, weshalb Sie eine berufliche Reha anstreben, was Sie sich vorstellen könnten und so weiter. Geben Sie ihm dann die Antworten wie hier! Dann werden Sie weitersehen. Ich weiß nicht, welche Möglichkeiten evtl. auch für den Beruf der Arzthelferin bestehen, denn es ist - außer dem Medizinischen - doch noch ein Unterschied zur Krankenschwester (PC-Kenntnisse, Terminvereinbarungen, KK-Abrechnungen etc.). Wenn Sie sich dem gewachsen fühlen, sprechen Sie es auf jeden Fall an. Und fragen Sie ihn auch, ob eine LTA negative Auswirkungen auf Ihre Rente haben kann. Evtl. müßten Sie damit leben, aber eine gute Arbeit ist besser als eine schlechte Rente, oder? Ich wünsche Ihnen viel Erfolg. MfG Rosanna.
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