Hallo Fritz,
zu Ihren Fragen:
1. Es handelt sich hierbei um eine Frage zum Arbeitsrecht, daher können wir dazu keine Antwort geben.
2. Der Beginn einer Rente wegen Erwerbsminderung richtet sich u. a. nach dem Eintritt der hierfür maßgebenden Erwerbsminderung (Leistungsfall). Es spielt auch eine Rolle, ob die Rente befristet oder unbefristet ist und wann der Rentenantrag gestellt wurde bzw. ob der Rehabilitationsantrag als Rentenantrag gilt. Daher ist eine pauschale Aussage hinsichtlich des Rentenbeginns nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen